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Sie haben auf YouTube einen sogenannten "Strike" kassiert? Angeblich sollen Sie gegen die Community-Richtlinien verstoßen haben? Ihnen sind die Gründe für die Verwarnung von YouTube aber nicht bekannt? | Wenn Sie ein Problem mit YouTube haben und eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.
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YouTube ist die größte und erfolgreichste Videoplattform des Internets. Gerade für Content-Creator ist YouTube ein MUSS, um möglichst viele Zuschauer ansprechen
zu können. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein sogenannter "Strike" kassiert wird. Nicht immer sind solche Verwarnungen von YouTube aber auch rechtmäßig. Betroffene können sich hiergegen
erwehren und so im Ergebnis einer ungerechtfertigten Kündigung vorbeugen.
Das Wichtigste in Kürze:
YouTube ist kein rechtsfreier Raum und aus diesem Grunde hat YouTube Verhaltensregeln aufgestellt, deren Einhaltung ein jeder Nutzer mit der Erstellung seines YouTube-Accounts akzeptiert. Die wichtigsten Quellen für die YouTube-Regeln sind hierbei folgende:
Im vorzeichneten Regelwerk definiert YouTube sehr genau, welchen Conent es von Videomachern bzw. Creator erwartet und welche Videoinhalte auf der Plattform verboten sind; zum Beispiel:
Um die Nutzer zu der Einhaltung der Verhaltensregeln anzuhalten, kann Youtube bei Verstößen Strafen wie Warnungen, Verwarnungen bzw. Strikes aussprechen und im Exremfall oder bei wiederholten Verstößen sogar den YouTube-Kanal sperren und das YouTube-Konto kündigen.
Bei einem Verstoß gegen die vorbezeichneten Verhaltensregeln kann YouTube den Nutzer also bestrafen. Handelt es sich um einen Videoinhalt, den der Nutzer unzulässiger Weise auf YouTube veröffentlicht hat, wird das Video zunächst einmal dauerhaft gelöscht.
Daneben wird der Nutzer für sein Verhalten auch abgemahnt. YouTube hat hierbei Abstufungen bei den Mahnungen etabliert. Dies ist auch als "Strike-System" bekannt. Demnach gilt grundsätzlich: Je häufiger ein Nutzer bereits abgemahnt worden ist, desto härter wird ihn YouTube bei einer erneuten Verletzung der Richtlinien bestrafen.
YouTube verspricht hierbei transparent zu sein und jede Abmahnung dem Nutzer verständlich zu erklären, siehe:
Bei dem ersten Verstoß gegen die Richtlinien verwarnt YouTube den Nutzer lediglich. YouTube informiert hierüber wie folgt:
"Uns ist bewusst, dass Fehler passieren können und du nicht absichtlich gegen unsere Richtlinien verstößt. Deswegen folgt auf den ersten Verstoß normalerweise auch nur eine Warnung. Du wirst aber nur einmal gewarnt und diese Warnung wird dauerhaft in deinem Kanal vermerkt. Das nächste Mal, wenn deine Inhalte gegen die Community-Richtlinien verstoßen, erhältst du eine Verwarnung."
VORSICHT: Die meisten Nutzer halten die Warnung für die mildeste Form der Strafe im "YouTube-Strike-System" und akzeptieren sie meist anstandslos. Unserer Meinung nach birgt dies aber eine gewisse Gefahr, denn "Warnung" werden dauerhaft in dem YouTube-Konto vermerkt. Sie bildet daher das Einfallstor für weitere Maßnahmen. Im Streitfall kann die Warnung also das "Zünglein an der Waage" sein und den Unterscheid zwischen Abmahnung und Sperrung des YouTube-Kanals ausmachen. Unserer Meinung nach sollten sich Kanalinhaber gerade gegen diese erste Warnung gegen YouTube erwehren.
Sollte YouTube nach der ersten Warnung erneut ein Richtlinien-Verstoß feststellen, so wird es eine Verwarnung (auch "Strike" genannt) aussprechen. In diesem Zuge wird das Video, welches gegen die Regeln verstoßen hat, permanent entfernt und ist nicht mehr sichtbar. Ein "gestrikter Kanal" kann eine ganze Woche lang nur beschränkt benutzt werden. Folgende Funktionen werden durch die Verwarnung ("Strike") für eine Woche lang gesperrt:
Die erste Verwarnung ("Strike") bleibt 90 Tage lang bestehen und wird danach gelöscht, wenn in diesem Zeitraum keine neue Verwarnung hinzukommt.
Solange die erste Verwarnung ("Strike") noch aktiv ist, sollten YouTube-Nutzer dringend vermeiden, eine zweite Verwarnung ("Strike") zu bekommen. Da die erste Verwarnung nach 90 Tagen entfernt wird, bedeutet dies konkret, dass binnen 90 Tage ab der ersten Verwarnung ("Strike") keine weitere Mahnung mehr hinzukommen darf. Sollte in dieser Zeit ein erneuter Verstoß gegen die YouTube-Regeln festgestellt werden, führt dies zur zweiten Verwarnung ("Strike"). Die vorbezeichneten Einschränkungen dauern dann ganze zwei Wochen lang an. Genau wie die erste, bleibt auch die zweite Verwarnung ("Strike") 90 Tage lang aktiv. Erst wenn sodann 90 Tage abgelaufen sind, werden beide Verwarnungen ("Strikes") von YouTube sodann gelöscht.
YouTube informiert hierüber wie folgt:
Natürlich wird auch hier das betreffende Video dauerhaft vom YouTube-Kanal gelöscht.
Die dritte Verwarnung ("Strike") ist eine zuviel. YouTube informiert hierüber wie folgt:
"Wenn du innerhalb von 90 Tagen drei Verwarnungen erhältst, wird dein Kanal endgültig von YouTube entfernt."
Der 3. Strike führ zur Kündigung des YouTube-Nutzungsvertrages und zur endgültigen und permanenten Löschung des YouTube-Kanals ("Perma-Bann").
Im Ergebnis lässt sich das "YouTube-Strike-System" wie folgt zusammenfassen:
Die Warnung führt zur Löschung des Videos, welches gegen die YouTube-Regeln verstoßen hat. Sie wird dauerhaft im YouTube-Kanal vermerkt.
Die 1.Verwarnung kommt bei einem zweiten Regelverstoß zustande. Sie wird nach 90 Tagen gelöscht und führt neben
der Löschung des Videos und auch zu Beschränkungen des YouTube-Kanals von einer Woche.
Kommt binnen 90 Tagen nach der 1. eine 2. Verwarnung dazu, dann werden die Funktionsbeschränkungen auf 2 Wochen ausgedehnt. Das betreffende Video wird permanent gelöscht. Auch diese Verwarnung bleibt 90 Tage lang aktiv und wird erst dann -zusammen mit dem 1.Strike- aus dem Youtube-Konto gelöscht.
YouTube sperrt das Konto permanent und löscht den Kanal endgültig, wenn binnen weiterer 90 Tagen eine 3. Verwarnung hinzukommt.
Beachte: Die meisten YouTube-Nutzer werden erst bei dem 3. "Strike" aktiv und damit unserer Meinung nach viel zu spät. Damit das "Kind gar nicht erst in den Brunnen fallen" kann, sollten Sie sich schon gegen die erste Warnung oder zumindest gegen die nachfolgenden Verwarnungen erwehren. Denn nur bei einem unvorbelasteten YouTube-Account kann man auch wirklich sicher sein, dass der Kanal nicht gelöscht wird.
Viele Content-Creator mögen sich vielleicht denken, einfach einen Zweitkanal zu nutzen und dort dann Videos zu veröffentlichen solange die Funktionssperre wegen der Verwarnung ("Strike") noch aktiv ist. Aber Vorsicht: YouTube kann dies als verbotene Umgehung werten und das YouTube-Konto deswegen kündigen und löschen! Kanalinhabern ist daher dringend hiervon abzuraten.
Beachte: Der YouTube-Kanal des gleichnamigen Künstlers "MiiMii" mit rund einer Millionen Abonnenten wurde im Februar 2021 gelöscht. Laut YouTube war der Grund hierfür, dass der Kanal mit einer zweiten Verwarnung bzw. dem 2. Strike belegt war. Wesentliche Funktionen des YouTube-Kanals waren daraufhin für 2 Wochen beschränkt. "MiiMii" lud in dieser Zeit aber auf seinem Zweitkanal "MiiMii2" dennoch ein Video hoch. YouTube werte dies als Verstoß bzw. unzulässige Umgehung und kündigte bzw. löschte den Kanal trotz der enormen Reichweite permanent.
Gerade wenn eine Verwarnung ("Strike") nicht berechtigt ist oder Sie gar nicht genau wissen, weswegen Ihr Kanal von YouTube abgemahnt wurde, sollten Sie aktiv werden und sich darum bemühen, den "YouTube-Strike" entfernen zu lassen. Nicht selten unterlaufen YouTube nämlich Fehler. So wird ein Video z.B. als Richtlinienverstoß gewertet, obwohl das Video eigentlich erlaubt ist.
Aus diesem Grunde sollten sich Sie gegen eine Verwarnung erwehren. Hierfür können Sie folgende Schritte unternehmen:
Zunächst sollten Sie selbst eine "Beschwerde gegen Maßnahmen wegen eines Verstoßes gegen die Community-Richtlinien einlegen". Hierfür bleiben Ihnen 30 Tage, nachdem Sie die Warnung oder Verwarnung ("Strike") erhalten haben.
Neben der Einreichung per Formular sollten Sie in jedem Falle auch Einspruch per E-Mail einlegen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Einspruch gut begründen.
E-Mail an: support-deutschland@google.com
Betreff: Sperrung meines YoouTube-Kontos mit Namen "recht_help"
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben musste ich feststellen, dass mein YouTube-Kanal mit einer Mahnung versehen wurde. Vorab meine Kontodaten:
Account-Name: recht_help
URL:https://www.youtube.com/channel/UCEfz6LW5XreP2PTH88Rmmqg
Bitte teilen Sie mir zunächst mit, was der Grund sein soll, weswegen Sie mein Video löschten und mich verwarnten. Ich bin Ihren Hinweisen gefolgt und habe mir das Regelwerk angeschaut. Ich konnte keinen Richtlinienverstoß ausmachen. Ich habe mein Profil bei Ihnen auch wie immer genutzt. Mit der Mahnung, die Sie ohne vorherige, hinreichende Ankündigung veranlasst haben, bin ich nicht folglich nicht einverstanden.
Ich bitte Sie daher,
mir mitzuteilen, weswegen Sie meinen Kanal verwarnt haben
und fordere Sie gleichzeitig auf,
die Verwarnung binnen 3 Tagen zu entfernen sowie das von Ihnen gelöschte Video wiederherzustellen und mir Ihren Dienst wieder in vollen Umfang zur
Verfügung zu stellen.
Sollten ich bis dahin keine Antwort von Ihnen bekommen oder Sie die Sperrung bis dahin nicht beseitigt haben, sehe ich mich gezwungen, weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Sollte YouTube nicht reagieren oder aus Gründen an der Mahnung, etc. festhalten, dann führt oftmals kein Weg am Anwalt vorbei. Der Anwalt wird YouTube unter Fristsetzung letztemalig auffordern. Sollte YouTube nicht reagieren, dann sind gerichtliche Schritte in die Wege zu leiten.
Wenn Sie sich zuvor selbst erfolglos bei YouTube vorstellig wurden, besteht auch ein Anspruch, dass YouTube Ihre Anwaltskosten zu übernehmen hat.
Der Anwalt wird dies prüfen und YouTube auch hinsichtlich der Anwaltskosten zur Erstattung auffordern.
Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Gerne kämpfen wir zusammen mit Ihnen um Ihren YouTube-Kanal. Egal wo Sie wohnent: Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der
Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine
Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich
mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Februar 2021
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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