Urheber und Rechteinhaber können bei einer Urheberrechtsverletzung diverse Ansprüche geltend machen. Finanzielle oder materielle Beeinträchtigungen des Urheberrechts lassen sich über den Schadensersatz kompensieren. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Ansprüche, die Urheber bei Verletzungen geltend machen können, sowie über die Faktoren, die die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen.
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Ihr Urheberrecht wurde verletzt? Sie wollen Schadensersatz geltend machen? Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen und Sie werden zur Zahlung aufgefordert? - Wenn Sie eine rechtliche Frage oder ein Problem haben und eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!
Das Wichtigste in Kürze:
Nicht jede Urheberrechtsverletzung ist gleich. Wird ein fremdes Werk allerdings unbefugt verwendet -wie z.B. vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt, etc.-, dann stehen betroffenen Urhebern und Rechteinhabers umfassende Schadensersatzansprüche zur Seite (siehe § 97 UrhG). Er kann dann
Dem Urheber und Rechtsinhaber steht hierbei das Wahlrecht zu: er darf bestimmen, nach welcher Methode er den Schaden berechnen will. Je nachdem welche Methode er wählt, fällt die Höhe des Schadensersatzes geringer oder eben auch größer aus. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, gegenüber dem Verletzer zunächst den Auskunftsanspruch geltend zu machen. Erst dann kann das Ausmaß der Urheberrechtsverletzung eingeschätzt werden.
Es gibt verschiedene Methoden, um den Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung zu berechnen (siehe § 97 UrhG).
Folgende Methoden zur Berechnung des Schadensersatzes bei einer Urheberrechtsverletzung sieht das Gesetz vor:
Erleidet der Urheber und Rechteinhaber wegen der Urheberrechtsverletzung einen eigenen Schaden, kann dieser als entganger Gewinn (siehe § 252 BGB) geltend gemacht werden.
Praxishinweis:
Diese Berechnungsmethode bietet für den Urheber und Rechteinhaber erhöhte Risiken. Er hat hierbei nämlich nicht nur seinen Schaden der Höhe nach genau zu beziffern, sondern im Zweifel hat er auch nachzuweisen, dass die Urheberrechtsverletzung seinen Schaden auslöste. Zwar kann das Gericht den Schaden durchaus schätzen (siehe § 287 ZPO), dann besteht aber die Gefahr, dass der Betrag zu niedrig geschätzt wird.
Es wird der Gewinn berechnet, den der Verletzer durch die rechtswidrige Nutzung erzielt hat. Der Verletzer muss insoweit den tatsächlich erzielten Gewinn aus der Urheberrechtsverletzung an den Urheber herausgeben.
Praxishinweis:
Auch diese Berechnungsmethode bietet für den Urheber und Rechteinhaber erhöhte Risiken. Insoweit besteht die Gefahr, dass der Verletzer entweder zu niedrige Gewinne mitteilt oder gar keine Gewinne mitteilen kann. Das Gericht kann solche Umstände berücksichtigen und die Höhe des Schadensersatzes schätzen (siehe § 287 ZPO), jedoch können auch hier die Beträge dann zu niedirg kalkuliert werden.
Es wird der Betrag ermittelt, den der Verletzer hätte zahlen müssen, um eine Lizenz zur rechtmäßigen Nutzung des Werkes zu erwerben. Gerade bei der unbefugten Nutzung von Musik oder Bildern, Videos oder Fotos kommt diese Berechnungsmethode oft zum Einsatz. Je nach dem wie die konkrete Urheberrechtsverletzung geschah, werden noch sogenannteVerletzerzuschläge erhoben, zum Beispiel einen Aufschlag von 100%, wenn der Urheber eines Fotos nicht benannt wurde.
Praxishinweis:
Auch diese Berechnungsmethode wird letztendlich durch das Gericht geschätzt (siehe § 287 ZPO). Im Gegensatz zu den anderen beiden Berechnungsmethoden ist die Darlegung des Schadens relativ simpel. In der Praxis werden hierfür "übliche Vergütungsmodelle" -z.B. die MFM-Bildhonorare für Fotonutzungen- zu Grunde gelegt. Diese Berechnungsmethode ist relativ leicht in der Praxis durchzuringen, weswegen sie oft genutzt wird.
Um Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung geltend zu machen, sollten Sie folgendes tun:
Sie haben eine Urheberrechtsverletzung erlebt und möchten Schadensersatz geltend machen? Oder Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen und Sie werden zur Zahlung aufgefordert? Bei uns sind Sie in guten Händen! Unsere erfahrenen Experten haben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Ganz gleich, wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht, wir vertreten Sie deutschlandweit. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und profitieren Sie von unserer professionellen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Urheberrecht.
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Stand der Information: Mai 2023.
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