Das Urheberrecht spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Rechte von Urhebern und schafft eine rechtliche Grundlage für ihre kreativen Werke. Es gewährleistet den Urhebern eine angemessene Kontrolle über ihre Schöpfungen und schützt sie vor unautorisiertem Gebrauch und Missbrauch. Im Falle von Urheberrechtsverletzungen stehen den Urhebern verschiedene Ansprüche zur Verfügung, um ihre Rechte durchzusetzen und gerechte Entschädigung zu erhalten. Dieser Internetbeitrag bietet eine Einführung und zeigtr auf, welchen Ansprüche und Schutzmechanismen im Urheberrecht bestehen und Urheber bei Urheberrechtsverletzungen nutzen können.
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Das Wichtigste in Kürze:
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, so können sich betroffene Rechteinhaber hiergegen erwehren. In der Praxis wird derjenige, der das Urheberrecht verletzt,mit einer Abmahnung überzogen. Eine Abmahnung besteht in der Regel aus einem Schreiben, in dem Forderungen gestellt werden. Meist geht dies mit einer Frist und der Androhung gerichticher Schritte, wenn nicht reagiert wird, einher.
Weil das Urheberrecht sehr komplex ist, werden oft Rechtsanwälte mit den Abmahnungen (nach § 97a UrhG) beautragt. Üblicher Weise werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
Der Unterlassungsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Urheberrechts und ermöglicht es dem Urheber oder Rechteinhaber, bei einer Urheberrechtsverletzung die weitere Nutzung des Werkes zu unterbinden (siehe § 97 UrhG). Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht kann der Urheber oder Rechteinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von der verantwortlichen Partei einfordern. Diese Erklärung verpflichtet den Verletzer, zukünftige Verletzungshandlungen zu unterlassen und im Falle eines Verstoßes eine vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen.
Damit einhergehend darf natürlich auch die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung verlangt werden (siehe § 97 UrhG). Wird zum Beispiel ein geschütztes Werk wie ein Foto im Internet veröffentlicht, so hat der Verletzer diese Veröffentlichung zu entfernen.
Für diesen Anspruch haftet nicht nur der Verletzer selbst, sondern auch ein Unternehmer, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter des Betriebes die Urheberrechtsverletzung begangen hat und die Firma hiervon selbst profitierte (siehe § 99 UrhG).
Der Rechteinhaber kann von dem Verletzer verlangen, dass ihm Auskunft über das Ausmaß der Urheberrechtsverletzung erteilt wird (siehe § 101 UrhG). Nur so kann er den angerichteten Schaden überblicken und sich effektiv schützen. Die Auskunft ist auch wichtig, um einen etwaigen Schadensersatzbetrag bemessen zu können.
Zur Auskunft gehören beispielsweise folgende Informationen:
Es ist entscheidend, dass der Verletzer diese Auskunftspflicht erfüllt, um dem Rechteinhaber die nötigen Informationen für die Durchsetzung seiner Rechte zu liefern.
Der Urheber hat das Recht auf angemessenen Schadensersatz für den erlittenen finanziellen und immateriellen Schaden aufgrund der Urheberrechtsverletzung (siehe § 97 UrhG). Dabei kann der Urheber oder Rechteinhaber zwischen dem tatsächlich entstandenen Schaden oder einer angemessenen Lizenzgebühr wählen. Die angemessene Lizenzgebühr kann selbst dann verlangt werden, wenn der Verletzer die Urheberrechtsverletzung nicht schuldhaft begangen hat, ihm aber dennoch die Zahlung von Schadensersatz zuzumuten ist (§ 100 UrhG).
Die angemessene Bezifferung der Schadenshöhe ist sehr komplex und hängt von mehreren Faktoren ab, die der Verletzer im Wege seines Auskunftspflicht mitzuteilen hat.
Der Urheber darf auch die Vernichtung der urheberrechtsverletzenden Produkte sowie den Rückruf aus dem Verkehr verlangen (siehe § 98 UrhG). Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich bei den Produkten um Plagiate beziehungsweise um Fälschungen handelt.
Der Urheber hat das Recht, das Urteil über die Urheberrechtsverletzung auf Kosten der verletzenden Partei zu veröffentlichen (siehe § 103 UrhG). Dadurch soll die Öffentlichkeit über den Verstoß informiert werden, wenn dem Urheber ein berechtigtes Interesse zur Seite steht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Verletzer die unwahr die Urheberschaft am Werk vorgab. Durch die Urteilsveröffentlichung kann die wahre Urheberschaft richtiggestellt werden.
Wird ein Anwalt eingeschaltet und fertigt dieser für seine Mandantschaft eine berechtigte Abmahnung, mit der er die Ansprüche des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers gegen den Verletzer gelten macht, hat der Verletzer die Anwaltskosten zu erstatten (siehe § 97a UrhG).
Was viele nicht wissen, ist, dass Tätern von Urheberrechtsverletzungen nicht nur von den Rechteinhabern zivilrechtlich abgemahnt werden können, sondern auch, dass sie sich im Falle der Urheberrechtsverletzung der Strafverfolgung aussetzen. Dies setzt voraus, dass der Urheber einen Strafantrag stellt (siehe § 109 UrhG).
Die Liste der möglichen Delikte, wie sich ein Täter im Falle einer Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben könnte ist lang:
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach §106 UrhG
Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung nach § 107 UrhG
Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte nach § 108 UrhG
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung nach § 108a UrhG
Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen nach § 108b UrhG
Wenn Sie Ihre Ansprüche bei einer Urheberrechtsverletzung geltend machen möchten, können Sie die folgenden Schritte unternehmen:
Beweise sichern: Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise, die Ihre Urheberschaft und die Verletzung Ihrer Rechte belegen. Dazu gehören beispielsweise Entwurfsunterlagen, Veröffentlichungen, Zeugen, Zeitstempel, digitale Fingerabdrücke (wie Wasserzeichen oder Metadaten) und alle anderen relevanten Informationen rund zur Urheberrechtsverletung wie zum Beispiel Screenshots, Zeugenaussagen, etc.
Kontaktaufnahme mit der Verletzerpartei: Nehmen Sie Kontakt mit der Person oder Organisation auf, die Ihre Urheberrechte verletzt hat. Informieren Sie sie klar und deutlich darüber, dass Sie der Urheber und Rechteinhaber sind und dass eine Verletzung Ihrer Rechte stattgefunden hat. Fordern Sie sie auf, die rechtswidrige Nutzung zu beenden und gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung anzubieten. Es kann ratsam sein, diesen Brief von einem Anwalt aufsetzen zu lassen, um sicherzustellen, dass er rechtlich fundiert ist. Der Anwalt wird Sie im Vorfeld beraten und in Ihrem Namen alle Ansprüche einfordern, die erforderlich sind.
Plattformen und Dienstleister informieren: Wenn die Urheberrechtsverletzung online im Internet oder auf Social Media stattgefunden hat, informieren Sie die entsprechenden Plattformen oder Dienstleister, auf denen das Werk rechtswidrig genutzt wird. Viele Plattformen haben Mechanismen zur Meldung von Urheberrechtsverletzungen und können Maßnahmen ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung einzuschränken oder das betreffende Material zu entfernen. Auch hier gilt: Sollte die Plattform oder der Dienstleister Ihrer Forderung nicht nachkommen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Gerichtliche Schritte: Falls alle anderen Maßnahmen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie gerichtliche Schritte erwägen. Wenn Ihnen die Urheberrechtsverletzung nicht länger als einen Monat bekannt ist, können Sie bei Gerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen, um schnell den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch geltend zu machen. Ist diese Frist verpasst, kann immernoch eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Ein Anwalt wird Ihnen bei einem Prozess behilflich sein und Sie während des gesamten Verfahrens vertreten.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen dabei helfen kann:
Ruhe bewahren: Es ist verständlich, dass eine Abmahnung beunruhigend sein kann, aber versuchen Sie, ruhig zu bleiben und nicht überstürzt zu handeln. Nehmen Sie sich Zeit, um die Abmahnung gründlich zu lesen und zu verstehen.
Überprüfen Sie die Abmahnung: Prüfen Sie sorgfältig, wer die Abmahnung ausgestellt hat und welches Werk angeblich urheberrechtlich verletzt wurde. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind.
Rechtliche Beratung einholen: Es ist empfehlenswert, einen Anwalt aufzusuchen, der sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hat. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Bewertung der Abmahnung helfen, Ihre Rechte und mögliche Verteidigungsstrategien erklären und Sie durch den weiteren Prozess begleiten.
Beweise überprüfen: Überprüfen Sie die Beweise, die in der Abmahnung vorgelegt wurden. Stellen Sie fest, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder ob es möglicherweise Missverständnisse oder Fehler gibt. Sichern Sie alle relevanten Beweise, die Ihre Verteidigung stützen könnten.
Fristen beachten und Reaktion formulieren: Überprüfen Sie die in der Abmahnung festgelegten Fristen für eine Reaktion oder für die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Halten Sie diese Fristen ein, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In Absprache mit Ihrem Anwalt sollten Sie eine angemessene Reaktion auf die Abmahnung formulieren. Dies könnte eine Unterlassungserklärung beinhalten, in der Sie versichern, dass Sie die rechtswidrige Handlung beenden und zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen begehen werden. Stellen Sie sicher, dass die Antwort professionell und sachlich ist.
Verhandlungen führen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Verhandlungen mit der abmahnenden Partei aufzunehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ihr Anwalt kann Sie bei diesen Verhandlungen unterstützen und mögliche Lösungen oder Vergleichsvorschläge erarbeiten.
Ggf. gerichtliche Auseinandersetzung: Wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder Sie die Vorwürfe für unbegründet halten, kann es erforderlich sein, gerichtliche Schritte einzuleiten. Ihr Anwalt wird Sie durch diesen Prozess begleiten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
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