Das instagram-Konto unserer Mandantin wurde gehackt. Sie nutzte eine Drittanbieter-App (third party app) und vermutet einen Phishing-Angriff. Jedenfalls wandte sie sich dann an den
instagram-support und bat darum, ihr instagram-Profil wieder herzustellen. Da Facebook das instagram-Profil jedoch nicht reaktivierte, leiteten wir gerichtliche Schritte ein. Das Landgericht
Dortmund erließ sodann eine einstweilige Verfügung und verpflichtete Facebook, den instagram-Account unserer Mandantin umgehend zu entsperren und ihr die Nutzung ihres Kontos wieder
einzuräumen. (LG Dortmund, Einstweilige Verfügung vom 11.12.20 - 12 O 419/20)
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Zum Sachverhalt: Mandantin verfügt über ein großes Konto auf instagram, das wohl aufgrund eines Phishing-Angriffs gehackt und sodann von Facebook gesperrt wurde!
Unsere Mandantin betreibt auf instagram ein Profil mit mehreren tausend followern. Dieser instagram-Account wurde gehackt. Die Mandantin vermutet, dass ihre Daten mittels eines Phishing-Angriffs voher über eine Drittanbieter-App (third party app) ausgespäht worden sind. Bei derartigen Hackerangriffen darf Facebook das Profil zwar vorübergehenden sperren, jedoch schaltete es in der Folgezeit das instagram-Konto nicht mehr frei.
Unsere Mandantin konnte sich mit ihrem Passwort nämlich nicht mehr bei instagram einloggen. Sie schrieb mehrere E-Mails, aber der instagram-support reagierte einfach nicht. So wandte sie sich an uns. Nachdem wird Facebook aufgefordert haben, dass deaktivierte instagram-Profil wieder zu aktivieren, reagierte der support wiederrum nicht und so wandten wir uns an das Gericht.
LG Dortmund: Ist das instagram-Profil gehackt und dann -berechtigter Weise- gesperrt worden, so muss Facebook dem Betroffenen die Nutzung des Accounts aber umgehend wieder einräumen!
Das Gericht teilte unsere Rechtsauffassung und erließ die einstweilige Verfügung. Wir argumentierten, dass eine Sperrung zwar rechtens sei. Schließlich müsse instagram bei einem Profilangriff richtiger Weise das instagram-Konto sperren. Jedoch hat es in der Folgezeit dem Accountinhaber die Nutzung des instagram-Kontos umgehend wieder einzuräumen.
- Das Gericht traf folgende Regelung:
"Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Instagram-Profil „XXX“ der Antragstellerin (https://www.instagrarn.com/XXX) wiederherzustellen.
Die Antragsgegnerin wird weiter verpflichtet, der Antragstellerin die Nutzung ihres Instagram-Accounts (https://www.instagram.com/XXX) wieder zu ermöglichen."
- LG München II, Beschluss vom 16.12.20 - 11 O 5166/20
(Den Beschluss des Landgerichtes finden Sie unten auf dieser Seite!)
Den Beschluss des LG Dortmund (Einstweilige Verfügung vom 11.12.20 - 12 O 419/20) gibt es hier:
Tenor:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Instagram-Profil „XXX“ der Antragstellerin (https://www.instagrarn.com/XXX) wiederherzustellen.
Die Antragsgegnerin wird weiter verpflichtet, der Antragstellerin die Nutzung ihres Instagram-Accounts (https://www.instagram.com/XXX) wieder zu ermöglichen.
Der Antragsgegnerin wird im Falle der Zuwiderhandlung angedroht:
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
Durch eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin vom 11.12.2020 hat diese die Tatsachen glaubhaft gemacht, die den geltend gemachten Anspruch auf Wiederherstellung des streitgegenständlichen lnstagram-Accounts und der Ermöglichung der Nutzung dieses Accounts nach §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB begründen.
Zudem hat sie durch ihre eidesstattliche Versicherung die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.
Den Beschluss als Druckversion gibt es hier:
(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist noch nicht rechtskräftig.)
Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:
Unter welchen Voraussetzungen kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, wenn mein Account unberechtigt gesperrt wurde?
-
Sie haben den instagram-support angeschrieben und entweder antwortete er nicht
oder er weigerte sich, das gehackte instagram-Konto umgehend wieder herzustellen. Sofern der instagram-support einfach nicht reagierte,
obwohl er genug Zeit zur Aktivierung des Profil hatte, steht dies einer Weigerung gleich.
- Sie müssen die einstweilige Verfügung binnen eines Monats ab Kenntnis von der der Sperrung bei Gericht beantragen. Ist die Monatsfrist versäumt, steht Ihnen aber noch das Klageverfahren offen.
- Der Sachverhalt muss glaubhaft gemacht werden. Dies sollte bestenfalls durch Screenshots, Videos, o.ä. und Ihrer eidesstattlichen Versicherung geschehen.
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Nina Lupp (Samstag, 06 August 2022 14:08)
Ich befinde mich auch gerade in dieser Situation. Am 20.7.22 nachts wurde meine Sitzung bei fb von wem auch immer beendet. Ein neuer Login am nächsten morgen, als ich das bemerkte, missglückte da mein Passwort nicht mehr funktionierte. Das Ändern desselben funktionierte noch aber bei der erneuten Anmeldung stellt sich dann heraus, dass meine hinterlegte tel. Nummer geändert wurde in eine mit der Länderkennung 0088 versehene. Ich erklärte das sei nicht meine - damit nicht genug. Offensichtlich wurde eine zwei Faktor Identifikation aktiviert und mich erreichten demzufolge die Codes natürlich nicht, denn meine nr. mit der Kennung 0049 war nicht mehr existent. Sämtliche Versuche das zu klären schlugen fehl, da man lediglich über die Hilfeseiten Kontakt aufnehmen kann. Am nächsten Tag wurde mir dann mitgeteilt ich hätte Inhalte in Sachen Missbrauch von Kindern im Profil gehabt etc. Ich habe jetzt zunächst Strafanzeige gegen unbekannt gestellt und Facebook Irland sämtliche Mails und Screenshots zugesandt, ebenso an sämtliche email Adressen von FB die ich online recherchierte . Zwischenzeitlich wurde meine Identität bestätigt und ich erhielt Codes zum Wiederherstellen meiner Accounts (einen privaten und zwei geschäftlichen) die Codes wurden jedoch nicht angenommen. Facebook zerstört gerade meine Existenz denn ich wickle fast alles darüber ab. Wahrscheinlich hilft nur noch ein Anwalt, aber das kann ich mir in der momentanen eh schon schwierigen Zeit nicht leisten. Das Schlimme ist, ich bin auf diesen Verein angewiesen, wie gesagt. Seit über 10 Jahren nutze ich FB aber so etwas habe ich auch noch nicht erlebt.
Antwort zu #1 (Dienstag, 09 August 2022 11:21)
Hallo Frau Lupp,
das tut mir leid, dass es bei Ihnen so kompliziert ist. Ich hoffe, dass es wenigstens ohne Anwalt klappt. Ansonsten wissen Sie ja, wo Sie uns finden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Herbert-Michael Hoflehner (Mittwoch, 08 November 2023)
Guten Tag,
Mein Facebook Konto wurde im Juli durch phishing gehackt.
Ich betreibe eine Bootsvermietung in Griechenland, betreibe dafür auch eine facebook seite und auch auf instagram. Zur Zeit des Hacks lief gerade eine Werbung auf Facebook. Von meinem Bankkonto wurden ca. 300 Euro abgebucht.
Daraufhin habe ich Onlinebanking und Mastercard sperren lassen.
Ich musste nach Wien fliegen um bei meiner Bank einen neuen Zugang zum Onlinebanking zu bekommen und eine neue Mastercard.
Trotz zahlreicher Versuche von Facebook Support zu bekommen habe ich ausser einem nutzlosen Link auf eine Hilfeseite keinen Support erhalten.
Bis heute habe ich keinen Zugang zu meinem FB Konto und auch zu meinen Seiten nicht.