Pfando wirbt im Internet reichweitenstark damit, Geld für das Auto zu erhalten und es sodann gewohnt weiterfahren zu können. Pfando suggeriert, der “KFZ Pfandleihhaus - Marktführer in Deutschland” zu sein. Aber Vorsicht, denn was auf den ersten Blick “unkompliziert” wirkt, kann bei näherer Betrachtung am Ende noch zu Ärger mit Pfando führen. Wie das System “Pfando” mit dem "cash & drive" bzw. "sale & rent back" funktioniert und was viele Betroffene scheinbar nicht wissen, erfahren Sie hier!
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• Hilfe: Pfando droht mit der Abholung meines Fahrzeugs oder Pfando hat mein Auto schon weggenommen!
Pfando wirbt damit, ein "Pfandleihhaus" zu sein, bei dem man "unkompliziert und innerhalb von 60 Minuten Bargeld erhalten" und das Fahrzeug weiternutzen kann. Das Ganze soll ohne SCHUFA funktionieren und somit ein "Kreditalternative" darstellen. Pfando schaltet offensichtlich kostenpflichtige Werbung, um potenzielle Kundinnen und Kunden genau das denken zu lassen, siehe:
Tatsächlich handelt es sich bei diesem Modell aber nicht um eine Pfandleihe. Wird eine Sache als Pfand versetzt, so lässt sie sich gegen Rückzahlung des Pfandbetrages wieder auslösen.
Die "Pfando GmbH" kauft die Fahrzeuge allerdings an und vermietet sie in der Regel über eine Tochtergesellschaft -meist die "Pfando Vermietung GmbH"- zurück. Eine Rückkaufoption wird nicht eingeräumt. Was viele Kunden scheinbar nicht wissen, ist dass sie das Eigentum am Fahrzeug damit dauerhaft verloren haben sollen.
Grundsätzlich ist an diesem Geschäftsmodell von Pfando nichts auszusetzen. Allerdings bedeutet das nicht, dass Betroffene der "Pfando GmbH" machtlos ausgeliefert sind. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verträge mit Pfando rechtswidrig sein können. Rechtswidrige Verträge führen dazu, dass Pfando-Kunden das Eigentum an ihren Fahrzeugen nicht verloren haben. Ist dies der Fall, dann stehen Betroffenen folgende Rechte zu:
Ob ein Pfando-Vertrag nichtig ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Folgende Optionen kommen in Betracht:
Wurde ein Vertrag mit Pfando geschlossen, kann dieser wegen Wuchers (siehe § 138 Abs.1 BGB) nichtig sein. Wurde das Fahrzeug nämlich zu einem sehr niedrigen Preis verkauft und dann zu einem sehr hohen Preis zurückvermietet, dann spricht dies für ein verbotenes, wucherähnliches Geschäft. Dies gilt umso eher, wenn in dem Mietvertrag, der in der Regel mit der "Pfando Vermietung GmbH" geschlossen wurde, bestimmt ist, dass die laufenden Unterhaltskosten des Fahrzeugs nach wie vor von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.
Hat Pfando sogar noch nicht einmal 50 % des Preises gezahlt, der sich bei dem Verkauf an einen anderen Händler erzielen ließe, so kann die Unwirksamkeit des Vertrages sogar zu vermutet werden. Die Rechtslage stellt sich für Betroffene in diesem Fall als günstig dar!
Diese Rechtslage ist sogar durch den Bundesgerichtsgerichtshof bestätigt worden. Damit steht fest, dass Betroffene sich gegen Pfando wehren können.
Beachte: Pfando passt die Verträge fortlaufend an die Urteile der diversen Gericht an. Aktuell wird diskutiert, ob die in § 13 des Mietvertrages enthaltene Verwertungsklausel
eine Sittenwidrigkeit gewissermaßen heilt. Ich bin der Meinung, dass die Verträge trotz dieser Klausel sittenwidrig bleiben. Gleichwohl ist es in letzter Instanz Sache der Gerichte, dies zu
entscheiden.
Hat Pfando dem betroffenen Kunden eingeräumt oder versprochen, das Fahrzeug zurückkaufen zu können, dann liegt ein verbotener Rückkaufhandel (siehe § 34 Abs.4 GewO) vor. Zwar sehen die Pfando-Verträge in der
Regel kein Rückkaufrecht vor, doch kann dies außerhalb des Vertrages auch mündlich eingeräumt werden. Wurde ein Rückkaufrecht zumindest versprochen, dann ist der
betroffene Vertrag ebenfalls nichtig (siehe § 134 BGB) und betroffene Pfando-Kunden haben das Eigentum am Auto nicht an die "Pfando GmbH" verloren.
Können betroffene Pfando-Kunden die hohen Mieten irgendwann nicht mehr bedienen und wird eine Rate nicht mehr gezahlt, dann ist Ärger mit Pfando vorprogrammiert. Gleiches gilt, wenn der Mietvertrag endet und nicht mehr verlängert wird.
Den Verlust des Fahrzeugs müssen Betroffene nicht hinnehmen. Die Abholung des Fahrzeugs gegen den Willen der Betroffenen stellt verbotene Eigenmacht (siehe OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.05.2023 - 2 U 165/21) und ist damit nicht zulässig. Droht Pfando die Abholung des Autos an oder wurde der Wagen bereits weggenommen, dann können Betroffene sich wehren und Unterlassung beziehungsweise die Heraushabe des Autos verlangen.
Droht die Versteigerung des Autos durch Pfando, dann lässt sich das ebenso verhindern. Betroffenen steht die Unterlassung zu. Wenn das Fahrzeug bereits versteigert wurde, dann kann Schadensersatz verlangt werden.
Wenn Sie Ärger mit Pfando haben und einen erfahren Anwalt suchen, der sich mit Pfando auskennt, sind Sie hier richtig! Egal wo Sie wohnen: Wir vertreten Sie deutschlandweit.
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Stand der Information: Dezember 2023.
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Göpfrich (Donnerstag, 30 Mai 2024 19:14)
Wegen Pfando brauche Hilfe
Antwort zu #1 (Freitag, 14 Juni 2024 10:54)
Hallo,
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Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt