Sie haben bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen einen Artikel erworben und anstatt eines Originals lediglich ein Plagiat erhalten? Dann könnten Ihnen umfassende Rechte zustehen!
Um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen, wird empfohlen, zunächst selbst tätig zu werden und erst im Anschluss einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Hierdurch soll der Verkäufer in Verzug gesetzt werden, so dass ihm im weiteren Verlauf auch die Rechtsanwaltskosten auferlegt werden können. Da viele sich unsicher sind, was Sie hierbei zu beachten haben, möchten wir Ihnen auf diesem Wege unseren Leitfaden als Handlungsempfehlung nahelegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine generelle und nicht um einer konkrete Empfehlung handelt, so dass wir keine Gewähr hierfür übernehmen können. Diese Empfehlung stellt insbesondere keine Rechtsberatung dar.
Sie sollten zunächst die Artikelbeschreibung und auch sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite sichern. Dies dient der Beweislage.
Vor diesem Hintergrund kann auch nur empfohlen werden, dass Sie ausschließlich schriftlich (also per Brief, Email oder aber über SMS / WhatsApp, etc.) mit dem Verkäufer kommunizieren.
Fordern Sie den Verkäufer auf, einen Originalartikel zu liefern. Setzen Sie ihm hierzu eine Frist von bis zu 1 bis 2 Wochen, je nachdem wie eilig Ihnen die Angelegenheit ist. Kündigen Sie an, die Fälschung bis dahin zurückzubehalten.
Hierzu können Sie den nachfolgenden Musterbrief verwenden:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
unter der eBay-Artikelnummer 99999999999 habe ich über meinen Account mit dem Namen "mustermann36" am 25.05.2020 eine Markenhandtasche gekauft. Im Nachgang zu meiner Zahlung musste ich feststellen, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Hierüber haben Sie mich jedoch nicht vor Vertragsschluss unterrichtet, so dass ich davon ausgehen musste, dass Sie ein Original anbieten. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, mir binnen einer Woche / zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreiben ein Original zu liefern. Erst wenn Sie mir das Original geliefert haben, werde ich Ihnen das erhaltene Plagiat auf Ihre Kosten zurücksenden.
Ich würde mich ggf. auch damit einverstanden zeigen, dass Sie den Kaufpreis und die Versandkosten an mich zurückerstatten. Bitte teilen Sie mir doch binnen der vorbezeichneten Frist mit, ob das für Sie in Betracht kommt. Im Falle der Rückerstattung würde ich dann auf weitere Schritte verzichten und Ihnen das Plagiat auf eigene Kosten -z.B. per Postversand- herausgeben.
Sollten Sie aber nicht wie gefordert reagieren, werde ich gezwungen sein, weitere Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
(Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung dieses Musterbriefs unsererseits übernommen keine Gewähr werden kann. Wenn Sie dennoch den Musterbrief verwenden möchten, sollten sie ihn entsprechend anpassen.)
Liefert der Verkäufer nicht oder verweigert er sich weiterhin, dann können Sie entweder ggf. nach wie vor die Übereignung eines Originals verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises sowie Schadensersatz einfordern. Die Höhe des Schadensersatz bemisst sich nach dem Wert des Originals abzüglich der Höhe Ihres Gebotes. Ermitteln Sie den Durchschnittskaufpreis des Artikels bei eBay und sichern Sie diese Auktion zu Beweiszwecken, um den Wert zu bestimmen.
Je nachdem was Sie wünschen, sollten Sie den Verkäufer entsprechend unter Fristsetzung von einer Woche letztmalig auffordern. Drohen Sie hierbei ruhig schon mit dem Anwalt!
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich die Weiterverfolgung der Übereignung eines Originals empfehlen, Sie also auf Übereignung eines Originals bestehen
sollten. Einen Rücktritt können Sie im späteren Verfahrensverlauf immernoch erklären, wenn Ihnen kein Original geliefert werden sollte. Wenn Sie unserer Empfehlung folgen möchten, dann
sollten Sie mit dem 4. Schritt weitermachen.
Für den Rücktritt verbunden mit Ihrer Schadensersatzforderung stellen wir für Sie nachfolgenden Musterbrief
bereit:
Sehr geehrter Herr Mustermann,
da Sie auf meine letzte Forderung nicht wie gewünscht reagiert haben, erkläre ich hiermit den Rücktritt vom Vertrag zur ebay-Artikelnummer
99999999999 am 25.05.2020 geschlossenen Kaufvertrag.
Daneben verlange ich von Ihnen Schadensersatz. Nach meiner Recherche ist der Artikel im original 1.000 € wert. Ich
habe den Wert anhand einschlägier Vergleichsangebote bei eBay recherchieren können. Ich habe an Sie 200 € gezahlt. Die Differenz in Höhe von 800
€ verlange ich als Schadensersatz von Ihnen.
Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, binnen einer Woche den Kaufpreis und auch den Schadenersatz an mich durch Anweisung auf mein Bankkonto mit der IBAN-Nummer DE 99999999999 und BIC XXXXXXX zu zahlen.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie sich nach erneutem fruchtlosen Fristablauf in Verzug befinden und aus diesem Grunde auch die Kosten eines von mir beauftragten Anwalts zu erstatten haben.
Nach Erhalt der Zahlung werde ich Ihren gefälschten Artikel natürlich unverzüglich auf Ihre
Kosten herausgeben. Insoweit teilen Sie mir bitte binnen gleicher Frist mit, wie Sie den Artikel empfangen möchten. Bei einer Zusendung auf dem Postwege haben Sie das Porto zu tragen, dass
Sie mir im Voraus anzuzahlen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
(Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung dieses Musterbriefs unsererseits übernommen keine Gewähr werden kann. Wenn Sie dennoch den Musterbrief verwenden möchten, sollten sie ihn entsprechend anpassen.)
Falls Sie mit PayPal gezahlt haben, können Sie dort einen Antrag auf Käuferschutz stellen und versuchen, sich den Kaufpreis über PayPal erstatten zu lassen. Dies ist oftmals die sicherste Möglichkeit, den Kaufpreis wiederzuerhalten.
Haben Sie per Banküberweisung gezahlt, dann sollten Sie bei Ihrer Bank vorstellig werden und sich um Rückbuchung des Kaufpreises bemühen. Schildern Sie den Fall und sagen Sie, dass Sie getäuscht worden sind. Viele Mandantinnen und Mandanten melden zurück, dass einige Banken oftmals die Rückbuchung verweigern. Das müssen Sie nicht akzeptieren.
Zahlt oder liefert der Verkäufer immer noch nicht, sollten Sie spätestens dann einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Verkäufer befindet sich dann wahrscheinlich in Verzug, weshalb Sie ihm auch die Rechtsanwaltskosten auferlegen können.
Um uns zu Beauftragung, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen,
Zudem können Sie bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. Die Anzeige kann auch bequem von zuhause aus online über die Internetseite www.online-strafanzeige.de gestellt werden.
Wir bitten um Beachtung, dass die meisten Ermittlungsverfahren diesbezüglich jedoch
eingestellt werden. Auch berichten uns Mandanten wiederholt, dass die Polizei sich weigerte, die Strafanzeige aufzunehmen. Dennoch sollte diese Möglichkeit genutzt werden! Unter Umständen ist
dies auch die einzige Möglichkeit, die wahre Adresse des Verkäufers ausfindig zu machen.
Falls Sie nicht weiter kommen, besteht hier die Möglichkeit, uns Ihren Vertretungswunsch anzutragen. Nehmen Sie hierfür einfach erneut mit uns Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall eine Vertretung auch ablehnen müssen. Unsere Kapazitäten sind begrenzt und wir möchten keinen Fall annehmen, den wir aufgrund erhöhter Arbeitsauslastung
nicht zeitnah und zielgerichtet bearbeitet kommen.
Die mit unserer Beratung und Vertretung einhergehenden Kosten sind von Ihnen persönlich zu tragen, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder weder die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe besteht. Natürlich werden wir die Erstattung der Anwaltskosten von der Gegenseite einfordern, um Sie schadlos zu halten.
Gewährleistungsausschluss:
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen und bereitgestellten übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung -auch für die Verwendung der Muster- ausgeschlossen. Diese Informationen und Muster ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen und Muster sind vielmehr allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.