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Instagram-(Business)-Konto entfernt wegen angeblichen "Postens betrügerischer, irreführender oder auf sonstige Weise rechtswidriger Inhalte"?

Instagram ist für einige mehr als "nur" eine Freizeitbeschäftigung. Viele Personen verdienen mit und über Instagram Geld und bewerben hierfür eigene oder fremde Sachen. Wird das Instagram-Konto einfach enfernt, dann führt dies in der Regel zu hohen Umsatzeinbußen. Besonders ärgerlich ist die Sperre, wenn einem gar zu Unrecht unstellt wird, "betrügerische, irreführende oder auf sonstige Weise rechtswidrige Inhalte" veröffentlicht zu haben. Hilft der Meta-Support nicht weiter, kann bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um eine schnelle Aktivierung des gesperrten Kontos zu ermöglichen (LG München I, Einstweilige Verfügung vom 16.11.2022 - 21 O 11335/22).


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Zum Sachverhalt: Meta entfernte und deaktivierte das Instagram-Konto unseres Mandanten in der falschen Annahme, er habe "betrügerische, irreführende oder auf sonstige Weise rechtswidrige Inhalte" gepostet

Unsere Mandant ist Juwelier und verkauft hochwertigen gebrauchten Schmuck, Luxusuhren und andere Kostbarkeiten. Hierfür betreibt er ein Instagram-Konto, um seine Angebote zu bewerben. Wie viele nutzt er Social Media, um Marketing zu betreiben.

 

Obwohl unser Mandant sein Konto bereits jahrelang betreibt, erhielt er plötzlich und vollkommen überraschend die Nachtricht, dass Instagram sein Konto "entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert". Offensichtlich glaubte Instagram wirklich, unser Mandant verkaufe gefälschten Schmuck. Die Sperrnachricht lautete:

 

"Ihr Inhalt wurde von Instagram entfernt

Hallo, wir haben Ihr Konto entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, da von Ihnen gepostete Inhalte gegen die Instagram-Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Unsere Richtlinien verbieten das Posten betrügerischer, irreführender oder auf sonstige Weise rechtswidriger Inhalte. Mit freundlichen Grüßen Das Instagram-Team"
 Instagram-Konti gesperrt wegen Postens betrügerischer, irreführender oder auf sonstige Weise rechtswidriger Inhalte - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: E-Mail von Instagram / "from Meta"

Unser Mandant bemühte sich in der Folgezeit, den Sachverhalt richtig zu stellen. Er nahm zum Meta-Support Kontakt auf und bot sogar an, den Echtheitsbeweis für diejengen Schmuckstücke, die Meta irrtümlich als Plagiat auffasste, zu führen. Der Support reagierte nicht.

 

Unser Mandant wandte sich an uns und wir forderten Meta auf, dass entfernte und gesperrte Instagram-Konto wieder zu aktivieren. Natürlich stellten wir den Sachverhalt richtig. Der Support reagierte wie folgt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben.

 

Gemäß den Instagram-Nutzungsbedingungen, die für Benutzer in Österreich verfügbar sind, können Sie Meta Platfoms Ireland Limited per Post an die nachfolgende Adresse erreichen:

 

Att: Legal Department

 Meta Platforms Ireland Limited

4 Grand Canal Square

Grand Canal Harbour

Dublin 2

Irland

 

Mit freundlichen Grüßen

Instagram"

Wenn wir Betroffene aus Österreich vertreten, kommt es gelegentlich vor, dass Meta uns auffordert, den Postweg zu beschreiten. Abgesehen, dass dies im Vergleich zu unseren deutschen Mandantinnen und Mandnaten eine Ungleichbehandlung darstellt, ist es schwierig, Meta Poststücke zuzustellen (siehe unten). In diesem Fall handelte es sich aber um ein Unternehmen, das seinen Geschäftssitz in Deutschland hat. Obgleich wir mehrmal darauf hingewiesen haben, tat sich nichts, so dass wir bei Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.


LG München: Ohne berechtigte Gründe darf Meta das Instagram-Konto nicht entfernen und den Zugriff darauf deaktivieren!

Das Gericht folgte unserer Argumentation und erließ die einstweilige Verfügung im Endeffekt. Vorher unternahm es aber den Versuch, unsere Antragsschrift an Meta zuzustellen. Einige Gerichte hören die Gegenseite in einem solchen Verfahren an. Der Großteil der Gerichte tut dies aber nicht  und erlässt einstweilige Verfügungen ohne Beteiligung der Gegenseite.

 

Das Problem war auch hier, dass trotz zeitigen Zustellungsversuch einfach kein Empfangsbekenntnis zurückgelangte. Das Gericht konnte also nicht sicher feststellen, ob Meta das Schreiben jetzt bekommen hat oder eben nicht. Wir wiesen daraufhin, dass unserer Erfahrung nach Meta wohl häufiger keine Empfangsbekenntnisse abgibt, vielleicht um derartige Verfahren zu verzögern. Allerdings bestellte sich für Meta in diesem Verfahren dann plötzlich eine Anwältin, nur um kurz später mitzuteilen, dass es sich um ein Versehen handelte. Das Gericht durfte also von einer wirksamen Zustellung ausgehen. Was in diesem Fall sehr deutlich wurde: Meta hat das Empfangsbekenntnis offensichtlich nicht abgegeben.

"Die Verfügung vom XX.XX.2022 wurde am XX.XX.2022 zusammen mit der Antragsschrift vom XX.XX.2022 per Einschreiben mit Rückschein an die Antragsgegnerin abgesendet. Ein Rückschein ist bislang nicht bei Gericht eingegangen. Mit Schriftsatz vom XX.XX.2022 erfolgte jedoch eine Bestellung für die Antragsgegnerseite durch eine Rechtsanwältin unter dem vorliegenden Aktenzeichen und unter korrekter Bezeichnung der Parteien. Im Nachgang wurde durch die Rechtsanwältin darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bestellung um ein Kanzleiversehen handele und tatsächlich keine Bevollmächtigung vorliege. Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 02.03.2017, Rs. C-354/15, Rn. 70 ff., ist daher davon auszugehen, dass die Zustellung der Verfügung vom XX.XX.2022 mit Anlagen bei der Antragsgegnerseite spätestens am XX.XX.2022 erfolgt ist."

 

- zit. LG München I, Einstweilige Verfügung vom 16.11.2022 - 21 O 11335/22


Instagram schaltete den Instagram-Account sodann auch wieder frei mit dem Hinweis: "..it looks like your account was disabled by mistake. Your account has been reactivated, and you should now be able to log in.."

Nachdem wir die einstweilige Verfügung Instagram übersendet und sehr deutlich gemacht haben, die Vollstreckung betreiben zu wollen, schaltete Instagram das gesperrte Konto auch frei. Instagram räumte die fehlerhafte Sperre mit einem Versehen ein und entschuldigte sich entsprechend.

"Hallo XXX,

it looks like your account was disabled by mistake. Your account has been reactivated, and you should now be able to log in. We`re sorry for any invonvenience.

If you habe any issues getting back into your account, please let us know.

Thanks,

The Facebook Team"

 

Zu Deutsch:

 

"Hallo,

es sieht so aus, als wäre Ihr Konto versehentlich deaktiviert worden. Ihr Konto wurde reaktiviert und Sie sollten sich jetzt wieder anmelden können. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Probleme haben, sich wieder in Ihr Konto einzuloggen, lassen Sie es uns bitte wissen.
Vielen Dank!
Das Facebook-Team"

 

- zit. Nachricht von Instagram / "from Meta"

Hallo XXX,  it looks like your account was disabled by mistake. Your account has been reactivated, and you should now be able to log in. We`re sorry for any invonvenience.  If you habe any issues getting back into your account, please let us know.  Thanks
- zit. Nachricht von Instagram / "from Meta"


Den Beschluss des LG München I (Einstweilige Verfügung vom 16.11.2022 - 21 O 11335/22) gibt es hier:

(Anmerkung: Diese Entscheidung des LG Duisburg ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor:

  1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das seit dem XX.XX2022 gesperrte und deaktivierte Instagram-Profil des Antragstellers mit dem aktuellen Nutzernamen „XXX“ (aktuelle URL: https://www.instagram.com/xxx wiederherzustellen und dem Antragsteller die Nutzung seines Accounts wieder zu ermöglichen.
  2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
  4. Mit dem Beschluss ist zuzustellen:

XXX

 

Gründe:

 

Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 19.09.2022 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen, deren Inhalt sich das Gericht insoweit zu eigen macht.

 

Der Antragsgegnerin wurde - entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG zu einstweiligen Verfügungen - mit Verfügung vom XX.XX.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Antragsschrift vom XX.XX.2022 binnen einer Woche gegeben. Die Verfügung vom XX.XX.2022 wurde am XX.XX.2022 zusammen mit der Antragsschrift vom XX.XX.2022 per Einschreiben mit Rückschein an die Antragsgegnerin abgesendet. Ein Rückschein ist bislang nicht bei Gericht eingegangen. Mit Schriftsatz vom XX.XX.2022 erfolgte jedoch eine Bestellung für die Antragsgegnerseite durch eine Rechtsanwältin unter dem vorliegenden Aktenzeichen und unter korrekter Bezeichnung der Parteien. Im Nachgang wurde durch die Rechtsanwältin darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bestellung um ein Kanzleiversehen handele und tatsächlich keine Bevollmächtigung vorliege. Unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 02.03.2017, Rs. C-354/15, Rn. 70 ff., ist daher davon auszugehen, dass die Zustellung der Verfügung vom XX.XX.2022 mit Anlagen bei der Antragsgegnerseite spätestens am XX.XX.2022 erfolgt ist. Bei Zugrundelegung dieses Zustelldatums ist von einem Ablauf der einwöchigen Stellungnahmefrist für die Antragsgegnerseite mit Ablauf des XX.XX.2022 auszugehen.

 

Eine Stellungnahme innerhalb dieser Frist erfolgte nicht. Dementsprechend ist der Sachvortrag der Antragstellerseite als unwidersprochen zugrunde zu legen, woraus sich ein entsprechender Verfügungsanspruch und ein entsprechender Verfügungsgrund ergeben.

 

Durch eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom 19.09.2022 wurden die Tatsachen glaubhaft gemacht, die den geltend gemachten Anspruch auf Wiederherstellung des streitgegenständlichen Instagram-Accounts und der Ermöglichung der Nutzung dieses Accounts nach §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB begründen.

 

Zudem wurden durch die eidesstattliche Versicherung die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringlichen Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann, §§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO.

 

Die Kostenentscheidung beruht auf§ 91 ZPO.

 

Die Berechnung des Streitwerts ergibt sich aus den unwidersprochen gebliebenen Angaben der des Antragstellers, § 3 ZPO i.V.m. § 51 Abs. 1 GKG.


Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:

(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)

Download
LG München I - Einstweilige Verfügung vom 16.11.2022 - 21 O 11335/22 - vertreten von RA Sven Nelke
Instagram darf Konten wegen dem "Posten betrügerischer, irreführender oder auf sonstige Weise rechtswidriger Inhalte" nur sperren, wenn ein solcher Fall auch tatsächlich vorliegt. Oft ist dies aber nicht der Fall, so dass der Sperrgrund zu Unrecht angenommen wird. Ist eine Klärung über den Support nicht möglich, so hilft oftmals nur noch der Gang zu Gericht weiter.
Instagram_business_Account_gesperrt_betr
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