Persönlichkeitsrecht: Ansprüche bei Verletzung des Namensrechts, u.a. durch Identitätsdiebstahl im Internet wie einem Fake-Account bei Facebook, Twitter, Instagram, u.a.!


Fakeprofil_Fakeaccount_Nachahmung_Identitätsdiebstahl_Löschung_Rechtsanwalt_Sven_Nelke_hilft

Fake-Profile im Internet und insbesondere in Sozialen Medien sind keine Seltenheit. Auf jeder Plattform gibt es Menschen, die nicht ihre echten Daten verwenden. Werden aber Daten, also der Name, das Gesicht, etc. Dritter benutzt, dann handelt es sich mitunter um einen Identitätsdiebstahl. Auf dieser Seite wird erläutert, welche Rechte Betroffenen zustehen und wie man sich gegen sogenannte Identitätsdiebstähle und Nachahmungen erwehren kann. Stöbern Sie einfach durch die Informationen, um nützliche Tipps zu erhalten!



KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG ANFORDERN!

 

Jemand ahmt Sie im Internet nach? Von Ihnen kusieren Fakeprofile auf Social Media? Jemand benutzt Ihren Namen und/oder Ihre Bilder, um andere zu täuschen? Sie wollen dies nicht dulden? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Schildern Sie uns kurz den Fall und senden Sie uns am besten den Link zum Fake-Profil. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!

Alternativ können Sie uns auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt am Telefon  zu erhalten. Gerne sind wir für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:

 

02232 / 30 484 60


Das Wichtigste in Kürze:

  • Gefälschte Profile bei Facebook, Twitter, Istagram, u.a. verletzt diverse Rechtspositionen. So ist oftmals nicht nur das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild, sondern auch der Ehrschutz, etc, tangiert. Dies kann soweit gehen, dass das Fakeprofil regelrecht einen "Internetpranger" darstellt.
  • Betroffenen stehen umfassende Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche und wohlmöglich auch Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zu.
  • Auch ist es Betroffenen grundsätzlich möglich, die Löschung von der Plattform zu erzwingen und gar Auskunft zu erhalten, wer hinter diesem Profil steckt.


Warum Fakeaccounts oft rechtsverletzend sind!

"Fakeaccounts" verwenden in der Regel falsche Daten, um sich als eine Person darzustellen, die sie tatsächlich nicht sind. Sind diese Daten frei erfunden, ist dies unproblematsch. Werden aber Daten von anderen verwendet, um vorzuspiegeln, dass man diese andere Person ist, liegen oft Rechtsverstöße vor.

 

  • Wir ein fremder Name verwendet, um vorzuspiegeln, die fremde Person zu sein, liegt ein Verstoß gegen das Namensrecht vor.
  • Werden fremde Bilnisse anderer Personen verwendet, stellt dies eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar.

 

Je schlimmer der Identitätsdiebstahl ist, desto


Rechtslage und Ansprüche bei Identitätsdiebstahl durch Fakeprofile im Internet wie Facebook, Twitter, Instagram, etc.:

Fakeprofile sind schon nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verboten. Allerdings finden sich in den Nutzungsbedingungen keine Hinweise auf die gesetzlichen Ansprüche, die Betroffenen in solchen Fällen zur Seite stehen:

● Löschung des Fakeprofils:

Sie können als Namensträger sowohl vom Inhaber des Fakeprofils, als auch von dem Betreiber der Plattform (Instagram, Facebook, Twitter, co.) verlangen, dass der Fake-Account gelöscht wird.

● Auskunftsanspruch, um herauszufinden, wer hinter dem Fakeprofil steckt:

Ist  der Fakeaccount besonders "schlimm" und werden hierüber gar Straftaten begangen, so haben Betroffene den Anspruch, von der Plattform Herausgabe der Daten zu verlangen.

● Unterlassen zukünftiger Namensbeeinträchtigungen durch Erstellung weitere Fake-Accounts:

Daneben kann der Namensträger einfordern, dass das Namensrecht in Zukunft nicht mehr verletzt wird. Der Inhaber des Fakeprofils muss sich also strafbewehrt verpflichten, in Zukunft keinen derartig gefälschten Account mehr zu unterhalten. Dieser Unterlassungsanspruch setzt Widerholungsgefahr voraus, die jedoch bei einer rechtswidrigen Erstbeeinträchtigung vermutet wird.

● Schadensersatz wegen der Namensbeeinträchtigung:

Ist dem Namensträger durch die Verletzung seines Rechts am eigenen Namen ein Schaden erstanden, kann dieser den Schädiger in Regress nehmen.

 

Geht die Namensverletzung mit einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung einher, so kann auch eine immaterielle Entschädigung (oft Schmerzensgeld genannt) verlangt werden. Gerade bei Fake-Accounts ist dies oftmals der Fall, da die Inhaber nicht nur das Fake-Profil anlegen, sondern es auch in der Folgezeit für das Verbreiten von Falschbehauptungen oder gar Beleidigungen oder für widerrechtliche Fotopostings nutzen, die gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.


Ist die Erstellung und Verwendung eines gefälschten Accounts bei Facebook, Twitter, Instagram, etc. strafbar?

Die Erstellung und Verwendung eines Fake-Account ist erst einmal nicht strafbar. Oftmals gehen aber mit der Nutzung strafbare Handlungen wie Betrug, Beleidigungen, Verleumdungen, etc. einher.


Erste-Hilfe-Leitfaden, um sich gegen ein gefälschtes Fake-Profile bei Facebook, Twitter, Instagram, etc. zu erwehren:

Sie sind Opfer eines Fake-Accounts geworden. Sie sollten folgendes tun:

  • Sichern Sie die Aktivitäten des Fake-Accounts: Erstellen Sie Screenshots oder -besser noch- drucken Sie alles aus. Dies dient der Beweissicherung.
  • Melden Sie das gefälschte Profil dem Betreiber der Plattform, also Facebook, Twitter, Instagram etc.
  • Schützen Sie Ihr eigenes Profil und machen Sie es nur einem beschränkten Leserkreis sichtbar. Sehen Sie zu, dass Ihre Beiträge, insbesondere Ihre Fotos nicht öffentlich einsehbar sind.
  • Erstellen Sie vorsorglich Strafanzeige bei der Polizei und suchen Sie einen Rechtsanwalt auf.

Rechtsanwalt einschalten bei Fakeprofilen im Internet!

Sollten Sie Opfer eines gefälschten Accounts, u.a. sein, so ist es ratsam, sich zur Unterstützung eines Rechtsanwalts zu bedienen. Dieser wird für die Löschung des Fake-Accounts sorgen und sich darum bemühen, die Identität des Profilinhabers herauszufinden, damit Sie Ihre umfassenden Rechte geltend gemacht werden können.


Sie wurden Opfer eines Fake-Profils bei Facebook, Twitter, Instagram, etc.? - Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen!

Sie wurden Opfer eines Fake-Accounts? Über ein gefälschtes Profil wird über Sie Lügen im Internet verbreitet? Jemand gibt sich unbefugt als Sie aus? - Zörgern Sie nicht und lassen Sie sich helfen. Wir vertreten Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: März 2023.


Haben Sie eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Thema? - Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 69
  • #1

    Whenthugscry (Samstag, 13 April 2019 20:04)

    Hallo ich hab scheiße gemacht ich hab ein fake account auf instagram gemacht richtung meiner ex freundin ich hab nichts ihren vollen Namen reingeschrieben und auch keine foto ich hab sie im steckBrief als nutte dargestellt jetzt meinnt ihre Mutter sie habe strafanzeige gestellt ich mach mir sorgen hab sofort alles weggemacht und zerbreche mir mein kopf Bitte um Hilfe

  • #2

    Antwort zu #2 (Montag, 15 April 2019 19:12)

    Hallo,

    Sie haben zumindest gegen das Namensrecht verstoßen und auch beleidigt. Auch wenn Sie das Fakeprofil bereits gelöscht haben, steht dem Mädchen ein Unterlassungsanspruch zu.

    Die Beleidigung könnte auch strafrechtlich relevant werden, wenn dies zum Strafantrag gebracht wurde. In dem Ermittlungsverfahren können Sie erst einmal nur abwarten und schauen, was weiter veranlasst wird oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Suzan (Samstag, 01 Juni 2019 12:24)

    Hallo, seit ungefähr 24 std tauchen auf Insta immer wieder Fake Profile(mittlerweile schon 4/5) mit meinen Bildern, Namen, alter und Studiengang auf. Sie werden immer wieder gelöscht, da sie von meinen Freunden gemeldet werden. Bei der Polizei war ich schon, die konnten mir aber auch nicht wirklich helfen. Nun ist meine Frage, was soll ich jetzt machen wenn im Laufe des Tages wieder ein Profile auftaucht?

  • #4

    Cathrin (Dienstag, 18 Juni 2019 20:46)

    Ist es Strafbar so einem Fake Account zu folgen welcher gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt?

  • #5

    Antwort zu #3 (Mittwoch, 19 Juni 2019 12:39)

    Guten Tag,

    beachten Sie den oben genannten Leitfaden und zeigen Sie diese Fakeprofile bei der Polizei an. Bestenfalls schafft es die Polizei einen Täter zu ermitteln, gegen den Sie dann zivilrechtlich Vorgehen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #6

    Antwort zu #4 (Mittwoch, 19 Juni 2019 12:39)

    Hallo Cathrin,

    Ihre Frage wird bereits im Fließtext beantwortet. Bitte lesen Sie sich den Artikel durch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Melanie (Donnerstag, 04 Juli 2019 02:33)

    Hallo, ich habe mich auf einer Internetseite für Erotikdienstleistungen angemeldet um mich auf der Platform umzuschauen und in der Überlegung, diese Tätigkeit auszuführen. Dummerweise habe ich nicht die AGB's gelesen und erst im Nachhinein erfahren, dass eine solche Tätigkeit nur mit einer vorangegangen Anmeldung als Dienstleisterin erlaubt ist. Meiner Annahme nach wäre ich einfach als Freiberuflerin aufgetreten und hätte im Falle eines Umsatzes dieses rechtlich angegeben. Als ich nun erfuhr, dass dies nicht erlaubt ist, hatte ich bereits eine recht zügigen Kontakt beantwortet, der ziemlich eilig innerhalb von 2 Tagen eine Hotelbuchung für ein Treffen vorgenommen hatte und mir eine Nacht vor dem Treffen das Hotel nannte und am Tag des Treffens morgens die Hotelzimmerreservierung nannte - zu der ich innerhalb von einer 1/2 Std. hingehen sollte. Da ich in dieser Zeit über die Unvereinbarkeit dieser Möglichkeit erst Wissen über die Unmöglichkeit einer solchen Planung meinerseits erlangte und wenig Bedenkzeit hatte - wie ich die Situation nun noch aufklären könnte, habe ich mich einfach von dem Online Portal für Erotikdienstleistungen abgemeldet und den Kontakt im Hotel "sitzen gelassen" - nun habe ich mir Gedanken gemacht, ob es sich um einen Betrug handelt, da dieser nun unverrichteter Dinge und in der Annahme, dass ich eine ordentlich gemeldete Dienstleisterin sein müsste - die Hotelzimmerkosten tragen musste und bedauere dieses unprofessionelle Vorgehen meinerseits. Mit den Betreibern der Webseite habe ich Kontakt aufgenommen um diesen Kunden aufzufinden und eventuell für die Hotelkosten zu entschädigen ohne dass ich eine Dienstleistung erbringe, da ich davon inzwischen absehen würde, aus persönlichen Gründen. Frage: Was könnte mir inzwischen an Strafen blühen - diesen unabsichtlichen Betrug im Online-Bereich vollzogen zu haben?

  • #8

    Hale (Freitag, 12 Juli 2019 14:50)

    Auf insta gibt sich jemand als mich aus zwar sind noch keine bilder veröffentlicht oder so und profilbild sieht fast aus wie ich aber bei der beschreibung wurde ich ganz klar beschrieben und ich habe kein instagram könnten sie mir bitte helfen

  • #9

    Melissa (Sonntag, 14 Juli 2019 21:21)

    Seit wochen wird ein fake profil auf der plattform badoo von meinem Freund erstellt. Beim ersten mal hab ich der person geschrieben und diese hat auch zugeben nicht die person auf den bildern zu sein und nur hier ist um sie schlecht zu machen . Hab das profil oft löschen lassen doch meldet die person sich immer wieder an. Mit seinem namen und seinen bildern das bild ist dort verifiziert was ich auch nicht nachvollziehen konnte. Hab das versucht ob das wirklich geht mit einem anderen bild. Habs dann veruscht und es klappt auch wenn man nixht die person auf den bildern ist. Wenn ich jetzt Anzeige bei der prolizei mache gegen unbekannt natürlich wird das mein freund machen schliesslich sind es seine bilder und sein name und die person hat zugegeben nur angemeldet zu sein im ihn schlecht zu machen beweise habe ich dafür. Findet die polizei den heraus wer dahinter steckt auch wenn das profil wieder gelöscht wird? Oder wird man sich nicht darum kümmern möchte das sie person endlich ihre strafe kriegt mehrmals wirde sie dazu aufgerufen das zu unterlassen doch es taucht immer wieder ein neues profil auf. Wie soll ich vorgehen. Wie labge dauert es bis wann weiss wer dahinter steckt wird überhaupt etwss dagegen unternommen

  • #10

    Anja (Montag, 05 August 2019 18:23)

    Hallo und zwar würde ich eben von einem Fake Profil angeschrieben das behauptet mein Freund hätte Kontakt zu ihr gehabt. Ganz offensichtlich ist dies allerdings ein Fake Account und bereits deaktiviert wurden. Kann ich da irgendwas tun ?

  • #11

    Antwort zu #7 (Mittwoch, 07 August 2019 11:00)

    Guten Tag,

    ich Frage passt überhaupt nicht zum Thema, weswegen diese nicht beantwortet werden kann. Ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #12

    Chris (Mittwoch, 21 August 2019 13:13)

    Hallo,

    Ich habe mist gebaut und auf Lovoo ein FakeProfil bessen, ( Name + Bild von jemand anderen ) ich habe niemals jemanden Beleidigt oder nach Geld gefragt, nur aus Langeweile Geschrieben usw nun bekam ich eine Vorladung von der Polizei, meine Frage wäre nun was mir da Blüht? kann ich dafür schon ins Gefängnis? oder ( hoffentlich ) '' nur '' eine Geldstrafe?

    MfG

  • #13

    Antwort zu #13 (Mittwoch, 21 August 2019 13:19)

    Hallo,

    wenn Sie nicht vorbestraft sind und es so "harmlos" sein sollte, wie Sie es sagen, dann gehe ich von keiner Haftstrafe aus. Was Ihnen jedoch strafrechtlich zum Vorwurf gemacht werden kann, entscheidet sich anhand der Aktenlage, die ich nicht kenne.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #14

    Lili (Montag, 23 September 2019 13:26)

    Bekommt man raus wer hinter einem Fake Account steckt im Instergram der mich stalkt ?

  • #15

    Lina (Montag, 23 September 2019 16:16)

    Ich habe einen Menschen in instergram beleidig mit Eibe Fake Account und das seit Monaten ....die Person wollte zum Anwalt gegen jetzt ....bekommen die raus wer ich bin ,wer hinter dem Fake Account steckt ?

  • #16

    Antwort zu #14 und #15 (Dienstag, 24 September 2019 09:41)

    Hallo,

    sofern eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben wird und die Polizei die Ermittlungen aufnimmt, kann auch die Adresse des Täters ausfindig gemacht werden. Einen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber der Plattform gibt es leider nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #17

    Bodo (Freitag, 27 September 2019 10:29)

    Hallo,
    Ich habe bei Facebook Fake Profile erstellt und mit anderen Frauen zu schreiben. Habe keiner Frau was Böses getan oder antun wollen. Habe dazu ein Bild von irgend jemand ausm Internet genommen. Aber nur das Bild. Wenn mich jetzt eine der Frauen anzeigen will, was kommt da auf mich zu?
    Danke und Lg

  • #18

    Antwort zu #17 (Freitag, 27 September 2019 11:52)

    Hallo,

    wenn Sie nichts Böses getan haben, dann kommt auf Sie nichts zu. In der Regel ist es Sache der auf den Fotos abgelichteten Personen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen und Ansprüche durchzusetzen. Ich denke, dass Sie nichts zu befürchten haben. Gleichwohl ist es ratsam, sich in einem möglichen Ermittlungsverfahren verteidigen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #19

    Lina (Samstag, 28 September 2019 05:20)

    Also wenn ich nur zum Anwalt gehe bringt es nicht ...gegen einen Fake Account zu reagieren...so das die seine ip herausfinden...muss ich zuerst zur Polizei? Oder kann ich sofort zum Anwalt ?

  • #20

    Paula (Samstag, 28 September 2019 05:25)

    Seit Monaten stalkt Mich eibe Person im Internet ...ich war bei der Polizei...die sagen die können nix machen ....obwohl da Beleidigungen stehen und die Person meine Familie anschreibt ....was soll ich tun ....soll ich jetzt zum Anwalt ,wenn ja wie kann er mir helfen

  • #21

    Antwort zu #19 und #20 (Montag, 30 September 2019 09:44)

    Hallo Lina und Paula,

    ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine Person seid, weil Ihr den gleichen Sprachduktus verwendet.

    Bei der Polizei sollte Anzeige erstellt werden. Anhand der IP-Adresse finden die den Täter heraus und ein Anwalt kann dann abmahnen.

    Wenn die Polizei sich weigert, eine Anzeige aufzunehmen, dann sollte diese online oder über einen Anwalt gestellt werden. Ggf. sollte die Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #22

    Anna (Mittwoch, 02 Oktober 2019 01:45)

    Wie lange Speichert instergram die ip Adresse? Wollte Anzeige erstatten,aber die Fake Account sind schon gelöscht,dass ist jetzt 2 Wochen her .have aber noch Screenshot! Reicht das trotzdem aus ,auch wenn der Account schon 2 Woche gelöscht ist ?

  • #23

    Antwort zu #22 (Mittwoch, 02 Oktober 2019 11:03)

    Hallo Anna,

    ich weiß nicht, wie lange Instagram die IP-Adresse speichert. Unabhängig davon sollten Sie aber den Strafantrag stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #24

    Tomas (Donnerstag, 03 Oktober 2019 00:08)

    Ich habe paar Monate eine Person aus Spaß mit Fake Profil geärgert,also beschimpft und seine Familie Sachen von ihm erzählt,also aufeinander gehätzt,er meinte er geht zum Anwalt und der Anwalt bekomme die ip raus,der Anwalt hat bestätigt das die er die ip rausbekommt. Stimmt das? Ich habe es bereut und habe Angst wenn er weiß wer ich bin ! Ich bekomme sehr große Probleme. Habe es auch bereut,dachte nicht das er es ernst meint mit Anwalt . Bekommt der Anwalt wirklich meine ip obwohl ich die Account gelöscht hab? Und wie lange dauert das ?

  • #25

    Antwort zu #24 (Freitag, 04 Oktober 2019 14:10)

    Hallo Tomas,

    anhand der IP-Adresse jemanden zu ermitteln ist schwierig und kann lange dauern. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #26

    Tomas (Dienstag, 08 Oktober 2019 17:17)

    Aber Standort bekommt man raus ? Also mit der ip Adresse dauert das lange . Ich bin der mit der Frage #24

  • #27

    Antwort zu #26 (Mittwoch, 09 Oktober 2019 13:04)

    Hallo Tomas,

    ich bin kein Techniker o.ä.. Ich bin Anwalt. Bei derart technischen Fragen bin ich einfach überfragt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #28

    Katja Gerstäcker (Sonntag, 23 Februar 2020 11:01)

    Bin Opfer eines Fakes er hat sich mit dem Namen Leo Rojas ausgegeben, und ich sollte spenden,er hat geschrieben Kinder- Wohltätigkeitsveranstaltung Spendenprogramm für Kinder und ich habe gespendet 5'-Euro gespendet an UNITED CHARITY EUROPAS GRÖẞTES CHARITY AUKTIONSPORTAL . Habe sie angeschrieben das ich die 5'-Euro nicht Spende da ich von ein Fake Leo Rojas überumbelt worden bin.

  • #29

    Laura (Sonntag, 23 Februar 2020 13:25)

    Meine Frage ist was ist wenn der Person im Ausland lebt ?? Aber ständig Profile auf sein Namen erstellt wird ? Kann man den Profil löschen ?

  • #30

    Allen (Sonntag, 01 März 2020 14:40)

    Hallo,
    gestern wurde ein Fake Profil von mir auf Facebook ersellt und Freunde von mir eingeladen. (Mein Profil beinhaltet nicht meinen richtigen Namen, sondern kürzungen der Name meiner Kindern und Original Bild von mir und neinen Kindern)
    Einige Freunde haben eine Privat Nachricht mit meiner Adresse erhalten, dass ich wohl alleine wäre und spaß haben möchte.
    Ein Freund der auf die Anfrage eingegangen ist und die PN erhalten hat, meldete mir dies und schickte mir ein link zum Profil.
    Ich wurde von dieser Perain Blockiert und habe keinen Zugriff.
    Ich habe Freunde aufgefordert, diese Person zu Melden. Nun hat Facebook das Profil gelöscht.
    Kann ich die Identität dieser Peraon herausfinden? Es muss jemand sein der mich kennt und weiß wo ich Wohne.

  • #31

    Santino Milione (Donnerstag, 19 März 2020 07:23)

    Hallo seit ca. Feb. Werde ich von pseudo Accounts angeschrieben auf messenger, diese Person schreibt Dinge bezüglich meiner Beziehung, ohne Bild schreibt so das ich glauben soll das ihr Ex mann dahinter steckt. Zudem gibt sich die Person in einem Profi als ihren Cousin aus was aber auch nicht stimmt. Mit dem Ziel Dinge zu erfahren wie ich Gefühl bezog ihr steh. Des Weiteren bestanden bis kmvor kurzem 3 Account mit meiner Identität. Die ich Facebook gemeldete habe . Muss dazu sagen das meine on off Beziehung ein narzist ist. Aber heftig. Frage besteht die Möglichkeit raus zu erbringen. Wer dahinter steckt? Ich weiß es aber umgab keinen handfesten Beweis. Würde der phseudo Facebook Account Link der Person hilfreich sein?. Bitte um Rat bzw. Antwort Mit dank MfG. Milione

  • #32

    EK (Dienstag, 31 März 2020 16:27)

    Hallo von mir wurden unzählige fotos aus meinem Acc. Genommen und ein Fake Profil erstellt. Nur wurde ich blockiert, leider kann ich diese nicht auf der Internetseite melden oder sie darauf hinweisen diese abzustellen. Mit dem Acc werden Männer angeschrieben und gleichzeitig unter anderen Profilen kommentiert.
    Kann ich die Identität herausfinden und diese Anzeigen, weil es so schon seit Monaten geht und das Acc einfach nicht verschwindet.

  • #33

    X... (Dienstag, 07 April 2020 19:30)

    Hallo! Ich habe Mist gebaut.
    Ich habe ein Account auf lavoo gemacht. Ich habe einen falschen Namen genutzt und auch sonst keine Daten die auf irgendjemandem zutreffen. Und auch diese geschichte war frei erfunden. Allerdings habe ich via privat Nachricht Fotos von einer anderen Person verschickt. Der Account ist gelöscht und es gab nie öffentlich diese Fotos. Kann Mann zurückverfolgen wer diesen Account erstellt hat? Auch wenn er gelöscht ist.
    Die möchte zu Polizei gehen um sicher zu sein das ihr Foto nirgendwo mehr auftaucht und somit eine Anzeige stellen.
    Was kann mich denn da erwarten

  • #34

    Anna (Mittwoch, 08 April 2020 10:26)

    Schönen guten Tag seit ca 2-3wochen tauchen laufend Fake Accounts auf die wirklich beleidigen und Sachen über mich behaupten die mich wirklich fertig machen die nicht nur mich psychisch angreifen sondern auch meine Partnerin diese bekommt das alles geschickt .
    Was genau kann ich tuhen ?

  • #35

    Antwort zu #29 (Donnerstag, 09 April 2020 06:59)

    Hallo Laura,

    Sie sollten sich an den Betreiber der Plattform wenden und dort die Löschung erwirken. Dies geht natürlich auch, wenn der Täter im Ausland sitzt. Dennoch empfehle ich auch hier eine Strafanzeige zu erstatten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #36

    Antwort zu #30 (Donnerstag, 09 April 2020 07:03)

    Hallo Allen,

    ggf. steht Ihnen ein anspruch gegen Facebook auf Nennung der Accountdetails zu. Sie sollten in jedem Falle eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei / Staatsanwaltschaft könnte sodann eine Datenabfrage bei Facebook veranlassen. Über einen Rechtsanwalt erhalten Sie dann Akteneinsicht und machen so im Idealfall den Täter ausfindig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #37

    Antwort zu #31 (Donnerstag, 09 April 2020 07:04)

    Sehr geehrte Frau Milione,

    ich verweise in Beantwortung Ihrer Frage auf die Antwort zu #30 und drücke Ihnen die Daumen, den Täter ausfindig machen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #38

    Antwort zu #32 (Donnerstag, 09 April 2020 07:06)

    Hallo EK,

    auch Sie möchte ich auf die Antwort zu #30 hinweisen. In Ihrem Falle sollte auch schnell die Löschung des Accounts beim Plattformbetreiber erreicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #39

    Antwort zu #33 (Donnerstag, 09 April 2020 07:27)

    Hallo x...,

    nach § 33 KUG ist das Verbreiten von Bildnissen ohne rechtfertigenden Grund, der hier nicht vorliegt, unter Strafe gestellt. Wenn Sie aber nicht vorbestraft sind und auch keine "schlimmen" Fotos dabei waren, dann läuft es in der Regel maximal auf einen Strafbefehl hinaus.

    Sie sollten im Übrigen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben -und das von sich aus; am besten dann, wenn die Polizei Sie als Täter ermittelt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #40

    Antwort zu #34 (Donnerstag, 09 April 2020)

    Hallo Anna,

    wenn Sie den Täter nicht kennen, dann sollten Sie Beweismaterial sichern, bei der Polizei die Anzeige veranlassen und bei dem Plattformbetreiber die Löschung und Herausgabe der Accountdaten der Fakeaccounts erwirken.

    Gerne helfen wir Ihnen an dieser Stelle weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #41

    Silke (Mittwoch, 15 April 2020 22:06)

    Guten Tag,
    Jemand hat einen Fake Account auf Twitter mit dem Namen und Bild meiner Tochter, 14 Jahre, erstellt.Dort sind solche �️‍� Inhalte zu sehen. Habe das auf Twitter gemeldet , jedoch wollen die den Ausweis sehen?! Wie kann ich da gegen vorgehen, dass dieser Account schnell verschwindet? Was unternimmt die Polizei ? Danke für Ihre Antwort !

  • #42

    Antwort zu #41 (Freitag, 24 April 2020 14:05)

    Hallo Silke,

    sofern sich Twitter weigert, den Account zu löschen, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Löschung beauftragen. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #43

    Johannes (Mittwoch, 13 Mai 2020 22:06)

    Guten Abend,
    ich habe auf mir Youtube einen Account unter einem anderem Namen erstellt. Der Name gehört einer existierenden Person. Jedoch habe ich keine Inhalte auf Youtube hochgeladen und kein Profilbild. Ich hab unter diesem Namen ein paar mal kommentiert aber nie irgendetwas beleidigendes geschrieben oder so. Was kann im schlimmsten Fall auf mich zu kommen?

  • #44

    Antwort zu #43 (Freitag, 15 Mai 2020 07:19)

    Guten Morgen,

    Sie sollten den Account löschen. Ob und was SIe "kriegen", kann ich schwer sagen. Sollten Sie eine Verwechslungsgefahr provoziert haben, dann steht dem Namensträger ggf. ein Anspruch auf Unterlassung zu, den er mit einem Anwalt abmahnen könnte. Die Anwaltskosten hätten Sie zu tragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #45

    Mist Gebaut (Sonntag, 06 September 2020)

    Hallo

    Ich habe bei Tinder ein Fakeaccount mit Bildern von anderen erstellt. Wollte schauen ob mein Exfreund dort aktiv ist. Tinder scheint es bemerkt zu haben, ich kann den Account nicht mal mehr löschen. Habe aber schon mal die Bilder entfernt. Droht mir jetzt etwas?

  • #46

    Xperson (Montag, 07 September 2020 16:32)

    Ich habe ein problem.
    Und zwar hat jemand seit letztes jahr ein instagram account mit meinem namen und angeblich sein name (er gibt vor mein EX zu sein) angegeben! In BIO steht mein Vor- Nachname. Und als profil bild ist mein bild zu sehn! Aber der/Sie deaktiviert immer wieder den account! Und seit silvester 2019 hat er/sie auch ein facebook profil auf MEIN name aufgemacht, und profil bild ist wieder mein bild drauf! Ich habe ne anzeige erstellt, da er/sie die familie von meinem freund anschreibt, und gibt vor das er mein ex ist und ich nur ihm gehöre aber das problem ist ich hatte noch nie kontakt mit einem person der so heisst wie er das aufm account geschrieben hat! Die frage ist, kann da die polizei was machen, weil mir wurde gesagt das es sehr schwierig ist was herauszufinden da er mein geb. Datum mein Name ,wohnort usw. eingegeben hat! Ich bitte dringend um hilfe da ich sehr verzweifelt bin, und nicht mehr weiter weiss, weil die/der jenige mir nur ein schlechten ruf machen will!!
    Ich bedanke mich.

  • #47

    Antwort zu #46 (Dienstag, 08 September 2020 08:06)

    Hallo,

    wo kein Kläger, da kein Richter. Ihnen droht erst etwas, wenn es a) jemand bemerkt und b) dieser jemand berechtigt ist, Ansprüche zu stellen, und c) Ansprüche auch stellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #48

    Antwort zu #46 (Dienstag, 08 September 2020 08:08)

    Hallo,

    Sie können von der Plattform die Löschung verlangen. Ggf. steht Ihnen auch Auskunft zu, welche Daten dort zum Profil hinterlegt sind. Der Schritt zur Polizei ist auf jedenfall richtig. Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt. Dann kann man ggf. den Täter ausfindig machen und Ansprüche dort stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #49

    K (Samstag, 21 November 2020 11:42)

    Hallo meine Freundin hatte ein fakes insta account mit paar Bildern von ein Model , sie wolle niemanden verarschen usw , eines Tages hat einen Typ mit ihr geredet und hat es bemerkt , dass es ein Fake Account ist und hat ihr beleidigt und bedroht , dass sie alles was er sagt machen muss sonst der wird ihr Anzeigen , meine Freundin hat sich paarmal entschuldigt aber der meinte , entweder machst du alles was ich sage oder gehe ich einfach zu Polizei , jetzt ist die frage , hat meine Freundin sich strafbar gemacht oder gibt es vielleicht eine Ausnahme dafür?

  • #50

    Naty (Sonntag, 27 Dezember 2020 10:09)

    Seit einiger Zeit erstellt jemand fake-Profile von mir auf diversen dating Apps wie tinder,lovoo , laut freunde die es gesehen haben sind es wohl 5 dating Portale. Ich wohne seit einigerzeit nicht mehr in Deutschland. Kann ich trotzdem bei der Deutschen Polizei Anzeige erstatten?

  • #51

    Antwort zu #49 (Samstag, 16 Januar 2021 13:53)

    Hallo K,

    deine Freundin hat sicherlich nicht richtig gehandelt und im schlimmsten Fall, also wenn Betroffene eine Anzeige stellen, könnte dies auch eine Strafe nach sich ziehen. Dies halte ich aber jetzt im Nachhinein für eher unwahrscheinlich.

    Wie der "Typ" sich jedoch verhalten hat, ist auch nicht richtig. Hier ist an folgende Straftatbestände zu denken: Beleidigung, Drohung, Nötigung, Erpressung, etc.

    Einfach den Account löschen und gut ist, würde ich empfehlen. In Zukunft natürlich nicht noch einmal machen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #52

    Antwort zu #50 (Samstag, 16 Januar 2021 13:55)

    Hallo Naty,

    eine Anzeige ist natürlich möglich. Auch sollten Sie bei den Plattformen vorstellig werden und dort die Löschung verlangen. Je nachdem welche Inhalte dort geteilt werden, müssen die Plattformen Ihnen gar die Täterdaten -IP Adresse, Anmeldedaten, etc.- rausgeben. Dies setzt aber eine gerichtliche Erlaubnis und damit ein Gerichtsverfahren voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #53

    Anonym (Sonntag, 24 Januar 2021 11:33)

    Ich bräuchte Ihre Aufklärung,
    Ich habe ein Fake Profil auf einer darin App mit Name und Bilder einer mir bekannten Person erstellt. Mit diesem Profil habe ich Leite angeschrieben aber mehr auch nicht. Also keine Beleidigungen geäußert oder falsch Darstellungen. Das Profil diente nur dazu die App auszuprobieren. Daher ist meine Frage ob ich deswegen angezeigt werden kann und wenn ja was für folgen das mit sich zieht

  • #54

    Linda (Mittwoch, 10 Februar 2021 07:51)

    Unternimmt die Polzei etwas auch wenn ein Fake Account vom Ausland erstellt wird? Ich z.B weiß sogar wer und habe alles gescreenshotted. Ich würde es ruhen lassen, aber die Person erstellt immer mehr und mehr Accounts, postet weiterhin Bilder & postet auch gewissene freizügige Fotos die nicht ich bin!!
    Danke in Voraus fürs weiterhelfen!

  • #55

    Ioana Jozek (Mittwoch, 28 Juli 2021 13:12)

    Vielen Dank, alles klar!
    Ihnen einen schönen Tag!
    Mit freundlichen Grüßen, Ioana Jozek

  • #56

    MARGARETE (Samstag, 14 August 2021 12:39)

    Seid kürze zeit schrebe ich mit ein Herr er er ist angeblich aus Ausländ wir kennen uns nicht persönlich aber er mamch mir liebe Komplimente ist endschlosen mich bezuchen ich bin skeptisch zur die ganze Sache i traue die ganze Sache nicht danke

  • #57

    Andy (Freitag, 20 August 2021)

    vor einger Zeit (2-3 Wochen her) habe ich einen m.E. sachlichen Beitrag zum Thema Covid-Impfung bei facebook geschrieben. in der Sache pro Impfung, contra Querdenker. gestern fand ich dazu einen Kommentar einer mir völlig unbekannten Person, bestehend aus lediglich 2 Wörtern, aber ziemlich beleidigend. Ich habe auf die Beleidigung aufmerksam gemacht und - ohne selbst beleidigend geworden zu sein - gefordert sie zu entfernen. Daraufhin hat die Person mich scheinbar gestalked und Informationen über mich gesammelt. Ich erhielt einige weitere Nachrichten, alle ziemlich klausuliert aber letztlich wirkte es bei mir bedrohlich. Bei Facebook war es einigermaßen leicht zu beenden. Aber scheinbar wurde meine alte Anschrift ermittelt, unter der bis heute meine Ex-Frau mit unseren Kindern lebt. Das macht mir Sorgen. Mir wurde eine "persönliche Aussprache" "angeboten". M.E. war das kein Angebot, sondern eine Drohung.
    Eigentlich möchte ich dieses Verhalten nicht durchgehen lassen. Ich kann mir aber keinen Anwalt leisten. Was wäre Ihr Rat?

  • #58

    Antwort zu #56 (Mittwoch, 01 September 2021 10:27)

    Hallo Margarete,

    ich wäre da auch ein wenig skeptisch. Vor einem Treffen sollte man zumindest einmal telefoniert oder "gefacetimet" haben. Wenn Sie noch minderjährig sind, dann würde ich Treffen kategorisch ausschließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #59

    Antwort zu #57 (Mittwoch, 01 September 2021 10:28)

    Hallo Andy,

    es scheint eine Drohsitiuation zu sein, die aber nicht offensichtlich ist. Wegen der Beleidigung könnte man aber einen Strafantrag bei der Polizei stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #60

    Wolfgang (Freitag, 11 November 2022 14:15)

    Guten Tag, ich habe mich leider dazu hinreißen lassen ein Fake-Profil auf einer Singelbörse zu erstellen und hierzu ein Foto meiner Exfreundin welches sie als Profilbild auf facebook hat verwendet. Das Profil war ca. für eine Stunde aktiv... dann habe ich es wieder gelöscht! Ich möchte betonen, es gab keinen kontakt zu anderen Usern!!! Meine Ex hat es dennoch erfahren... als sie mich diesbezüglich zur rede gestellt hat war das Profil bereits von mir wieder gelöscht!... muss ich nun dennoch mit rechtlichen schritten ihrerseits rechnen?

  • #61

    Antwort zu #60 (Montag, 28 November 2022 16:35)

    Guten Tag,

    ob Sie mit rechtlichen Schritten zu rechnen haben oder nicht, hängt davon ab, ob Ihre Exfreunding gegen Sie vorgehen möchte oder nicht. Auch wenn das Fakeprofil nur kurzzeitig sichtbar war, löst dies bereits Ansprüche aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #62

    Marie (Donnerstag, 01 Dezember 2022 08:53)

    Hallo, ich habe Screenshots von Instagram ausgedruckt und jemanden vor die Haustür gelegt, damit seine Ehefrau Bescheid weißt, dass er sie betrügt. Allerdings meinen die jetzt, sie hätten mich auf der Überwachungskameras erkannt und wollen zur Polizei gehen. Ich habe weder Sachbeschädigung noch sonst was betrieben. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?

  • #63

    ??? (Donnerstag, 01 Dezember 2022 15:22)

    Guten Tag,
    können Sie mir sagen, was es etwa Kostet gegen ein Fake Profil vor zu gehen. Instagramm löscht es einfach nicht.

    Danke!

  • #64

    Antwort zu #62 (Freitag, 09 Dezember 2022 17:34)

    Hallo Marie,

    mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben, kann ich Ihnen nicht sagen. Es kommt darauf an, ob Sie vorbestraft sind und was auf den Ausdrucken zu sehen ist. Üblicher Weise kommen Straftaten nach § 201 StGB, § 33 KUG, etc. in Betracht. Ohne genauere Informationen ist es unmöglich, Ihnen Genaueres zu sagen.

    Sollten Sie Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren werden, ist es jedenfalls ratsam sich strafrechtlich verteidigen zu lassen. Gerne können Sie hier sodann einmal anrufen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung können wir oftmals ein paar Tipps geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #65

    Antwort zu #63 (Freitag, 09 Dezember 2022 17:35)

    Hallo,

    es kommt auf den Umfang der Tätigkeit und auch auf die Art und Weise, für welches Kostenmodell Sie sich entscheiden.

    Gerne können Sie hier anrufen, Ihrem Fall schildern und wir beraten Sie dann auch zu den Kosten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #66

    S.W (Samstag, 29 April 2023 11:50)

    Jemand hat ein Fake Account auf Facebook erstellt mit meinem Namen und ein Bild von mir ohne meine Erlaubnis. Ich habe das Fake Konto angeschrieben und Facebook hilft mir nicht, zu löschen. Ich habe eine Strafanzeige erstellt. Und habe jede Menge Beweise und auch die Anforderung von mir dass der Täter das Konto löschen soll. Das Konto ist immer noch da und habe Angst, was auf diesem Konto verbirgt.

  • #67

    Antwort zu #66 (Mittwoch, 03 Mai 2023 10:40)

    Hallo,

    wenn Facebook Ihnen nicht weiterhilft, dann kann ich Ihnen nur unsere Hilfe anbieten. Das gleiche gilt, wenn Ihnen der Täter bekannt ist und Sie ihn abmahnen lassen wollen. Ist der Täter unbekannt, dann kann er ggf. von der Polizei ausfindig gemacht werden. Die Strafanzeige war schon einmal der erste, gute Schritt in die richtige Richtung gewesen.

    Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne bei uns melden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #68

    Reuter (Donnerstag, 10 Oktober 2024 10:35)

    Guten Tag , bei mein Freund wurde ein Fake Konto bei Facebook auf gemacht und jetzt hat er ein Verfahren wegen Volksverhetzung und Gruppierung auf sein nahmen . Aber ich weiß das er sowas nie machen würde und er hätte an 2 stellen sein müssen .wo das passiert ein sollte war ein bei mir gewesen . Können sie mir eine Antwort da rauf geben was man machen kann und wie man das beweisen kann .
    Mit freundlichen Grüßen
    Reuter

  • #69

    Antwort zu #68 (Montag, 18 November 2024 09:14)

    Sehr geehrte Frau Reuter,

    Ihr Freund sollte sich strafrechtlich verteidigen lassen. Dies ist der beste Rat, den ich Ihnen geben kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt