Das "Autopfandhaus" Pfando ist verpflichtet, das in einer "Nacht und Nebel Aktion" abgeschleppte Auto einstweilen zurückzugeben, bevor es zur Versteigerung kommt (LG Düsseldorf, Beschluss
vom 23.01.2023 - 10 O 24/23).
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Zum Sachverhalt: Mandant hatte einen finanziellen Engpass und benötigte schnell Geld, um Schulden abzuzahlen!
Unsere Mandant berichtete, dass er kurzfristig Schulden zu bedienen hatte und deswegen schnell Geld brauchte. Im Internet recherchierte er Pfando, die dort unter dem Schlagwort "Autopfandhaus", "Auto verpfänden", etc. sehr populär vertreten sind.
Was er über Pfando las, hörte sich zunächst einmal gut an, heißt es doch in der Pfando-Werbung: "Sofort Bargeld bekommen und mobil bleiben". Und so vereinbarte unser Mandant einen Termin in einem der vielen "KFZ Pfandleihhäuser", die Pfando in ganz Deutschland unterhält. Der Mitarbeiter vor Ort hatte nur ein kleines Zeitfenster und so ging alles ganz schnell: Unser Mandant musste den Zweitschlüssel und Fahrzeugpapiere abgeben, er erhielt für das KFZ rund 7.500 € (Wert rund 24.000 €) und hatte fortan monatliche Raten von rund 950 € zahlen, damit er es weiterfahren konnte. Die Verträge waren schnell unterschrieben und alles schien in trockenen Tüchern. Im Nachhinein betrachtet geht der Mandant davon aus, dass bewusst Zeitdruck aufgebaut wurde, damit die Verträge nicht eingehend studiert werden.
6 Monate später liefen die Verträge aber aus und unser Mandant bemerkte es erst dann: Er hat sein Auto nicht etwa verpfändet, sondern es an die Pfando GmbH weit unter Wert verkauft und es im gleichen Zuge von der "Pfando´s cash & drive GmbH" zurück gemietet. Eigentlich ging er von einem Pfand aus und dachte, dass er nach dieser Vertragslaufzeit sein Auto wieder auslösen könne, so wie es bei einem Pfandgeschäft normalerweise üblich ist.
Stattdessen wurde sein Auto in einer "Nacht und Nebel Aktion" von Pfando einfach abgeschleppt und unser Mandant und auch seine Familie standen ohne PKW da.
Er wandte sich an uns und wir forderten in seinem Namen die Herausgabe des PKW ein. Da Pfando nicht reagierte und die Versteigerung des KFZ drohte, rieten wir ihm bei dem LG Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einzureichen.
LG Düsseldorf: Pfando ist verpflichtet das abgeschleppte Auto unverzüglich an unseren Mandanten zurückzugeben!
Das Gericht folgte unserer Auffassung. Es verpflichtete Pfando umfassend zur einstweiligen Herausgabe des Fahrzeugs an unseren Mandanten. Dabei stellte es zumindest zwischen den Zeilen fest, dass das Abschleppen des Fahrzeugs in der "Nacht und Nebel Aktion" nicht rechtens ist.
Den Beschluss des LG Düsseldorf Urteil des LG Berlin (Beschluss vom 23.01.2023 - 10 O 24/23) gibt es hier:
(Anmerkung: Diese Entscheidung des LG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.)
I.
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages und der eidesstattlichen Versicherung vom 20.01.2023 gemäß §§ 858, 861 BGB und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:
Die Antragsgegner werden als Gesamtschuldner verpflichtet, den Pkw vom Hersteller XX, Modell: XXX mit der Fahrzeug-Identnummer (FIN): XXX an den Antragsteller herauszugeben.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern als Gesamtschuldner auferlegt.
III.
Der Verfahrenswert wird auf 24.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
Durch eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom 20.01.2023 sind sowohl die den Anspruch (§§ 858, 861 BGB) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.
Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:
(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)
Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:
Ist Pfando seriös oder handelt es sich um Abzocke?
Wir als Anwälte können keine abschließende Beurteilung abgeben, möchten aber darauf hinweisen, dass Pfando, trotz des eigenen Marketings als "Pfandleihhaus", mit dem "Sale and rent back" bzw. "cash & drive" - Modell tatsächlich keine klassische Pfandleihe anbietet. Stattdessen werden die Autos, die vermeintlich als Pfand hinterlegt werden, verkauft und anschließend an die Besitzer zurück vermietet. Diese Praxis ist vielen Betroffenen wohl nicht bekannt und kann zu Missverständnissen führen. Bei ausbleibender Zahlung oder Ablauf der Mietdauer droht zudem die endgültige Wegnahme des Fahrzeugs. Daher empfehlen wir, sich vor einer Geschäftsbeziehung mit Pfando ausführlich zu informieren und sich über das Risiko bewusst zu werden, dass Betroffene Ihr Auto in dieser Vertragskonstellation vielleicht nie wieder zurückbekommen.
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mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Januar 2023.
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