Hat jemand ein Fake-Profil von Ihnen auf Facebook eröffnet? Verwendet dieses gefälschte Konto Ihren Namen? Werden über den Fakeaccount Ihre Bilder veröffentlicht? Werden unter Ihrer Identität andere Personen angeschrieben? Haben Sie es dem Facebook-Support und meldet er sich gar nicht oder hilft nicht weiter? - Erfahren Sie hier, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Stöbern Sie einfach durch diese Seite, um nützliche Erstinformationen zu erhalten!
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Sie kommen bei der Löschung eines Fakeprofils nicht weiter oder haben ein rechtliches Problem auf Facebook? Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.
Alternativ können Sie mich auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt am Telefon zu erhalten. Gerne bin ich für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:
Konten auf Facebook, die
werden Fake-Konten genannt. Sofern das Konto bei Facebook über kein blaues Verifizierungsabzeichen (sogenannt "blauer Haken") verfügt, ist es schwierig bis unmöglich herauszufinden, ob das Facebook-Konto echt oder gefälscht ist. Nur durch Nachfrage bei der realen Person lässt sich dies herausfinden.
Meist auf diesem Wege und damit eher zufällig stoßen Betroffene auf derartige Fake-Profile.
Fake-Accounts auf Facebook sind nicht erlaubt. Grundsätzlich ist es hierbei schon verboten, sich bei Facebook mit einem unechten Namen, den man nicht "im täglichen Leben" verwendet, zu registrieren. Facebook stellt hierzu folgende Regel auf:
(Quelle: https://www.facebook.com/terms?ref=pf)
Hinzukommt, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist und Rechtsverstöße dort ebenfalls nicht erlaubt sind. In Zusammenhang mit gefälschten Fake-Konten, die jemanden nachahmen, können bei Facebook regelmäßig nachfolgende Rechtsverstöße festgestellt werden:
Bilder oder Fotos, auf denen andere Personen erkennbar dargestellt sind, nennt man Bildnisse. Andere Personen dürfen fremde Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgelichteten (siehe § 22 KUG) bei Facebook hochgeladen.
Verwendet das Fake-Profil auf Facebook einen unechten Namen, so kommt eine Beeinträchtigung des Namensrechts (siehe § 12 BGB) dann in Betracht, wenn es dadurch zu einer Verwechselung, also einem "Identitätsdiebstahl" kommt. Das Namensrecht schützt hierbei nicht nur bürgerliche Namen, sondern auch Künstlernamen, etc. Das heisst, dass auch Profile, die einen ähnlichen Facebook-Namen wie das echte Profil verwenden, können unter Umständen zu einer Verwechslung und daher zu einem Verstoß gegen das Namensrecht führen.
Oft werden Fake-Konten auch nur dafür benutzt, mit Bekannten und Freunden des Betroffenen in Kontakt zu treten. Gibt sich der Inhaber der Fake-Profils hierbei als der Betroffene aus, liegt ebenfalls eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in Form des Identitätsdiebstahls vor.
Nur Betroffenen, also den Opfer des Fake-Profils, wird die Möglichkeit geboten, über ein Formular eine Beschwerde oder auch über die jeweilige Seite, den Fakeaccount zu melden.
Dritte, die ein Profil entdecken, dass jemand anderen nachahmt, können dies nicht melden. Vielmehr sollen sie sich an die Betroffenen wenden, damit sie es selbst melden können.
Fakeprofile können dem Facebook-support gemeldet werden...
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Das bedeutet: Außer das Konto ahmt einen Prominenten nach, können allein Opfer ein Betrügerkonto, dass einen nachahmt, melden.
Beachte: Sie sollten das Fakeprofil melden, wenn Sie betroffen sind. Daneben sollten Sie unbedingt noch eine E-Mail an Facebook bzw. Meta richten und das Fake-Konto auf diese Weise melden. Denn viele Mandantinnen und Mandanten berichten über schlechte Erfahrungen mit anderen Meldewegen. In dieser E-Mail sollte der Sachverhalt kurz beschrieben, der Link zum Fake-Profil übersendet und auch eine Kopie des Ausweises angefügt werden. An dieser Stelle bietet es sich auch an, dem Facebook-Support eine Frist zur Löschung des Fake-Profils zu setzen. Diese sollte mindestens 3 Tage, besser 1 Woche betragen.
Die E-Mail-Adresse von Facebook lautet:
Gibt sich das Fake-Profil nicht nur für Sie aus, sondern werden Sie gar gezielt verunglimpft oder bloßgestellt, ist das besonders schlimm. In diesem Falle werden nämlich zu Ihren Lasten Straftaten begangen, die sich gegen Ihre Ehre richten und Ihren guten Ruf aufs Spiel setzten. In Betracht kommt eine Beleidigung, üble Nachrede oder ein Verleumdung. Von Facebook dürfen Sie dann Auskunft verlangen, zu erfahren, wer hinter dem Fake-Profil steckt (siehe § 14 Abs.3, 4 TMG, § 1 Abs.3 NetzDG). Hierfür ist aber ein gesondertes Gerichtsverfahren erforderlich, damit ein Gericht Facebook erlauben und es verpflichten kann, Ihnen die Daten kundtun.
Im Übrigen können Sie dann auch eine besondere Beschwerde einreichen und Facebook ist dann verpflichtet, den Fake-Account bzw. die offensichtlich rechtswidrigen Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen.
Nach unseren Mandanten zufolge, scheint es kein Einzelfall zu sein, wenn Facebook auf die Meldungen von Betrügerkonten einfach nicht reagiert.
Dann bleibt Betroffenen oftmals keine andere Möglichkeit, als einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt wird den Facebook-support dann nochmals auffordern und im Falle des Verzugs Facebook auch zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichten.
In der Regel veranlasst Facebook die Löschung dann auch relativ zeitig, sobald ein Anwalt im Spiel ist.
Sollte Facebook auf das Anwaltsschreiben dann aber immer noch nicht reagieren, sind gerichtliche Schritte unausweichlich.
Ihnen ist der Täter, der hinter dem Fake-Profil auf Facebook steckt, bekannt? Sie wollen gegen diesen ebenfalls vorgehen? Hierbei haben Sie folgende Ansprüche:
Wenn der Täter rechtswidrige Inhalte über Sie oder von Ihnen über das Fake-Profil veröffentlichte, können Sie von ihm die Löschung des Fake-Accounts verlangen. Regelmäßig liegt nämlich ein Verstoß gegen Ihr Persönlichkeitsrecht vor. Dies hat zur Folge, dass er das Fakekonto entfernen muss.
Der Täter ist zudem verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und so zu versprechen, dass er in Zukunft nicht mehr derartige Fake-Profile über Sie auf Facebook, o.ä. veröffentlicht. Sollte er dies dennoch tun, können Sie von ihm sodann Vertragsstrafen einfordern.
Der Täter hat auf Ihr Verlangen hin Ihnen mitzuteilen, welche Fake-Profile er von Ihnen (ggf. auf anderen Plattformen) noch veröffentliche, bzw. wo er die rechtswidrigen Inhalte noch in Netz stellte. Der Auskunftsanspruch ist für Sie wichtig, da Sie hierdurch nicht nur prüfen können, ob und ggf. wieviel Schadensersatz Sie verlangen dürfen. Auch ermöglicht es Ihnen die Auskunft, sich gegen weitere Verbreitungen zu erwehren.
Liegt ein schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Ihren Lasten vor, so hat der Täter Ihnen auch Schadensersatz in Form einer immateriellen Geldentschädigung zu zahlen. Dies wird auch oft als "Schmerzensgeld" bezeichnet. Je schwerwiegender und beschämender die Inhalte, je größer die Reichweite der Verbreitung war und je mehr Sie unter der Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte gelitten haben, desto mehr "Schmerzensgeld" dürfen Sie von dem Täter verlangen.
Haben Sie sich eines Anwalts bedient, so haben Sie den Anspruch, dass der Täter die Anwaltskosten erstattet. Dies gilt auch für die Kosten des Anwalts, die entstanden sind, weil er sie wegen der Entfernung des Fake-Kontos gegen Facebook vertreten hat.
Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich Ansprüche wegen diverser Fakeprofile geltend machen. Unsere Mandanten vertreten wir hierbei deutschlandweit!
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der
Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine
Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich
mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Februar 2023
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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Erva (Dienstag, 31 Januar 2023 14:08)
Es gibi eine Facebook seite über meinem namen und schreibt personen an und benutzt meine fotos auf ihr profil bild
Antwort zu #1 (Donnerstag, 02 Februar 2023 15:11)
Sehr geehrte Erva,
das ist natürlich nicht erlaubt. Wenn Sie die Seite melden, dann hat Facebook diese Seite auch zu entfernen bzw. die Inhalte über Sie zu löschen. In der Tat wird dadurch sicherlich Ihr Namensrecht, aber auch das Recht am eigenen Bild verletzt.
Wenn der Facebook-Support nicht reagiert oder die Löschung gar verweigert, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir bieten ja eine kostenlose Ersteinschätzung -auch telefonisch- an. Oft können wir Ihnen weitere Tipps geben oder -wenn gewünscht- die Entfernung auch gegenüber Facebook durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Monika (Donnerstag, 16 Februar 2023 13:34)
Ein Fakeprofil auf Facebook belästigt meinen neuen Freund und mich.Ich vermute einen mir bekannten heimlichen Verehrer!In privaten Chats an meinen Freund lügt er über meine Vergangenheit.Kann ich heraus finden wer es wirklich ist?
Antwort zu #3 (Donnerstag, 23 Februar 2023 11:16)
Hallo Monika,
wenn es sich um eine Straftat wie z.B. übler Nachrede handelt, können Sie die Polizei informieren und dort Anzeige erstellen. In diesem Fall könnten die Ermittlungen aufgenommen und ggf. ein Täter ermittelt werden. Über die Akteneinsicht können Sie ihn dann in Erfahrung bringen. Außerdem hat Meta bzw. Facebook Ihnen die Daten zum Konto zu nennen, was allerdings ein Gerichtsverfahren voraussetzt und mitunter sehr kostspielig sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt
Maik Richter (Mittwoch, 05 Juli 2023 12:49)
Leider löscht Facebook seit einiger Zeit (ca. 2 Jahre) überhaupt keine Fake Accounts mehr. Ich melde dort regelmäßig Fake Accounts, hauptsächlich von Scammern, die sich auf Facebook in Massen rumtreiben. Früher wurden die Accounts dann meistens auch gelöscht aber heutzutage bekommt man immer nur die Antwort "Wir haben dieses Profil geprüft und festgestellt, dass es nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt", egal wie offensichtlich der Account Fake ist. So gewinnt man den Eindruck, das Facebook (bzw. Meta) gar nichts gegen die Fake Accounts und Scammer unternehmen will, dadurch verkommt FB immer mehr zu einer Scammer Plattform, was ich sehr bedenklich finde.
Antwort zu #5 (Donnerstag, 13 Juli 2023 22:10)
Sehr geehrter Herr Richter,
ich erhalte schon öfters die Rückmeldung, dass Meta auf Eingaben von Betroffenen nicht reagiert. Sofern es sich um Fakeaccount handelt, die Sie betreffen, sollten Sie, wenn Sie auf eine Löschung nicht verzichten möchten, eine Meldung nebst Fristsetzung gut dokumentieren. Wenn Meta nicht reagiert, sollten Sie einen Anwalt des Vertrauens zu Rate ziehen. Weil Meta nicht reagierte und Verzug eingetreten ist (deswegen die Dokumentation), haben die Ihnen dann auch die Anwaltskosten zu erstatten.
Auf Anwaltsschreiben reagiert Meta, jedenfalls auf unsere.
Wenn Sie einen Gang zum Anwalt scheuen, dann sollten Sie vielleicht mal bei der zuständigen Datenschutzbehörde vorstellig werden und mitteilen, dass Meta ohne Ihre Erlaubnis und trotz Hinweis von Ihnen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und auf Ihr Löschungsgesuch nicht reagiert..mal sehen was dann passiert ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sven Nelke
P.S.: Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ich habe aktuell sehr viel zu tun und fand bis dato nicht die Zeit für Ihre Antwort.
Rinah Black (Donnerstag, 02 November 2023 17:43)
Der Frankfurter Flughafen am Main wurde Opfer eines Fake Account:
https://www.facebook.com/ProjectAgami
Hier werden die Kreditkartendaten bzw. Debitkarten erworben durch versteigerte Kofferangebote für 2€. Es werden 1,99 € von der genützten Karte abgebucht. Alle eingesetzten Karten sollten sofort gesperrt werden. Die Problematik ist seit 23.10.2023 bekannt siehe Meldung beim Frankfurter Airport Account um 12:14 Uhr. Dennoch existiert die Facebook Seite weiter, obwohl Sie bereits mehrfach gemeldet worden ist. Stattdessen bekommt man eine Meldung, dass die Seite nicht gegen die Gruppenrichtlinien entspricht und deswegen auch nicht entfernt wird!!!!
Inge Geßmann (Montag, 18 Dezember 2023 23:14)
Was tun , wenn jemand nicht aufhört, mich zu stalken und mich ständig auffordert , ihm zu helfen.. Er wäre in Not und appelliert an mein Gewissen , humanitäre Hilfe zu leisten. Der Betrüger gibt sich als Dr. David B Samadi aus .. Der echte/wahre Doctor aus NYC sendet immer Videos , in denen er warnt und stellt eine finanzielle Wiedergutmachung in Aussicht . Die " Opfer" können Kontakt aufnehmen -eine Email Adresse steht zur Verfügung.. Es muss doch möglich sein, solche Identitätsbetrüger zu entlarven und zur Rechenschaft zu ziehen.. Sie schädigen nicht nur finanziell ihre Opfer, sondern auch die Gesundheit/Psyche( setzen ihre Opfer unter Druck )..Es müssen härtere Massnahmen ergriffen werden, d.h. die Verifizierung eines Accounts sollte verbessert werden.. Was kann die Kripo machen? Nichts... und verweist auf "Prävention"... Das ist alles..."Sollen wir nach Nigeria fliegen?" Es ist so einfach, Fake accounts zu erstellen ... gestohlener Name /die Fotos dazu... oder neuer Name mit entsprechenden Fotos aus dem Foto-Shop --- das ist alles! WEIHNACHTEN ist "Hochsaison"..
Antwort zu #8 (Dienstag, 19 Dezember 2023 20:38)
Sehr geehrte Frau Geßmann,
ich kenne das Problem auch. Ob es "Sexwerbung" oder der zehnte gewonnene Preis in drei Tagen oder eben ein Mensch in Not ist: Social Media ist voll von diesen unseriösen Anfragen. Am besten blockieren Sie das Profil und löschen Sie die Nachricht. Vorher können Sie die Nachricht noch als Spam melden. So mache ich das immer. Aber eine gute Prävention kenne ich leider auch nicht. Wenn Sie eine solche in Erfahrung bringen, dann teilen Sie mir gerne die Methode mit :-)
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Rechtsanwalt