Wie Sie einen Fake-Account (Betrügerkonto) auf Facebook erfolgreich melden und löschen lassen und welche Rechte Ihnen darüber hinaus zustehen!


Fakeaccount das auf Facebook nachahmt löschen und entfernen lassen! Rechtsanwalt Sven Nelke

Hat jemand ein Fake-Profil von Ihnen auf Facebook eröffnet? Verwendet dieses gefälschte Konto Ihren Namen? Werden über den Fakeaccount Ihre Bilder veröffentlicht? Werden unter Ihrer Identität andere Personen angeschrieben? Haben Sie es dem Facebook-Support und meldet er sich gar nicht oder hilft nicht weiter? - Erfahren Sie hier, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Stöbern Sie einfach durch diese Seite, um nützliche Erstinformationen zu erhalten!



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Sie kommen bei der Löschung eines Fakeprofils nicht weiter oder haben ein rechtliches Problem auf Facebook? Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Fake-Profile sind auf Facebook nicht erlaubt. Das Nachahmen anderer Personen stellt einen sogenannten Identitätsdiebstahl dar und ist verboten.
  • In der Regel verletzten Fake-Konten nämlich das Persönlichkeitsrecht der nachgeahmten Personen. Dies führt dazu, dass Facebook bzw. Meta nicht nur das Fake-Profil auf Ihre Veranlassung hin zu löschen hat, sondern auch, dass der Täter abgemahnt werden kann.
  • Haben Sie die das Profil gemeldet und reagiert der Facebook-Support wie gewünscht nicht, dann können Sie Ihren Löschungsanspruch auch auf rechtlichem Wege durchsetzen und Facebook bzw. Meta zur Löschung verpflichten. Der Gang zum Anwalt lässt sich dann leider nicht vermeiden.
  • Der Täter bzw. Inhaber des Fake-Profils selbst ist nicht nur zur Löschung und Unterlassung, sondern auch zur Auskunft, wo er die rechtswidrigen Inhalte noch veröffentlichte, verpflichtet. Unter Umständen kann auch Schadensersatz verlangt werden. Wenn Betroffene sich eines Anwalts bedienen, hat der Täter die Anwaltskosten wegen der Persönlichkeitsrechtsverletzung zu tragen.
  • Ist der Täter unbekannt, können Betroffene im Falle von Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdung, Verbreitung von Nacktfotos, u.a. von Facebook auch verlangen, die Anmelde- und Zugriffsdaten zum Profil mitzuteilen.
  • Daneben ist es sinnvoll, wenn Betroffene zudem auch eine Anzeige bei der Polizei veranlassen, denn oft werden über Fake-Accounts auch Straftaten vollzogen.


Wie Sie einen Fake-Account auf Facebook enttarnen können!

Konten auf Facebook, die

  • fremde Namen verwenden, 
  • fremde Bilder und Videos veröffentlichen
  • und z.B. Freunde und Bekannte der realen Person anschreiben, um sich als echt auszugeben,

werden Fake-Konten genannt. Sofern das Konto bei Facebook über kein blaues  Verifizierungsabzeichen (sogenannt "blauer Haken") verfügt, ist es schwierig bis unmöglich herauszufinden, ob das Facebook-Konto echt oder gefälscht ist. Nur durch Nachfrage bei der realen Person lässt sich dies herausfinden.

 

Meist auf diesem Wege und damit eher zufällig stoßen Betroffene auf derartige Fake-Profile.


Sind Fake-Accounts auf Facebook überhaupt erlaubt oder sind diese verboten?

Fake-Accounts auf Facebook sind nicht erlaubt. Grundsätzlich ist es hierbei schon verboten, sich bei Facebook mit einem unechten Namen, den man nicht "im täglichen Leben" verwendet, zu registrieren. Facebook stellt hierzu folgende Regel auf:

Wer Facebook nutzen darf - Fakeprofil - Fakeaccount - Fakekonto - Rechtsanwalt Sven Nelke

Hinzukommt, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist und Rechtsverstöße dort ebenfalls nicht erlaubt sind. In Zusammenhang mit gefälschten Fake-Konten, die jemanden nachahmen, können bei Facebook regelmäßig nachfolgende Rechtsverstöße festgestellt werden:

● Fake-Profil veröffentlicht fremde Videos und/oder Bilder!

Bilder oder Fotos, auf denen andere Personen erkennbar dargestellt sind, nennt man Bildnisse. Andere Personen dürfen fremde Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgelichteten (siehe § 22 KUG) bei Facebook hochgeladen.

● Fake-Account nutzt einen fremden Namen!

Verwendet das Fake-Profil auf Facebook einen unechten Namen, so kommt eine Beeinträchtigung des Namensrechts (siehe § 12 BGB) dann in Betracht, wenn es dadurch zu einer Verwechselung, also einem "Identitätsdiebstahl" kommt. Das Namensrecht schützt hierbei nicht nur bürgerliche Namen, sondern auch Künstlernamen, etc. Das heisst, dass auch Profile, die einen ähnlichen Facebook-Namen wie das echte Profil verwenden, können unter Umständen zu einer Verwechslung und daher zu einem Verstoß gegen das  Namensrecht führen.

● Fake-Konto auf Facebook schreibt andere an und gibt sich als jemand anderes aus!

Oft werden Fake-Konten auch nur dafür benutzt, mit Bekannten und Freunden des Betroffenen in Kontakt zu treten. Gibt sich der Inhaber der Fake-Profils hierbei als der Betroffene aus, liegt ebenfalls eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in Form des Identitätsdiebstahls vor.


Wie kann ich fremde Fake-Accounts bei Facebook melden und löschen lassen?

Nur Betroffenen, also den Opfer des Fake-Profils, wird die Möglichkeit geboten, über ein Formular eine Beschwerde oder auch über die jeweilige Seite, den Fakeaccount zu melden. 

 

Dritte, die ein Profil entdecken, dass jemand anderen nachahmt, können dies nicht melden. Vielmehr sollen sie sich an die Betroffenen wenden, damit sie es selbst melden können.

 

Fakeprofile können dem Facebook-support gemeldet werden...

..über die Seite des Fake:

>>Klicken zum Öffnen<<

Facebook Fakeprofil Fakeaccount über Profilseite melden - Rechtsanwalt Sven Nelke

..über ein spezielles Meldeformular:

>>Klicken zum Öffnen<<

Facebook Betrügerkonto Fakeprofil melden und löschen lassen - Rechtsanwalt Sven Nelke

..über den Messenger:

>>Klicken zum Öffnen<<

Facebook messenger fakekonto fakeprofil fakeaccount nachahmung melden - rechtsanwalt sven nelke

Das bedeutet: Außer das Konto ahmt einen Prominenten nach, können allein Opfer ein Betrügerkonto, dass einen nachahmt, melden.

Beachte: Sie sollten das Fakeprofil melden, wenn Sie betroffen sind. Daneben sollten Sie unbedingt noch eine E-Mail an Facebook bzw. Meta richten und das Fake-Konto auf diese Weise melden. Denn viele Mandantinnen und Mandanten berichten über schlechte Erfahrungen mit anderen Meldewegen. In dieser E-Mail sollte der Sachverhalt kurz beschrieben, der Link zum Fake-Profil übersendet und auch eine Kopie des Ausweises angefügt werden. An dieser Stelle bietet es sich auch an, dem Facebook-Support eine Frist zur Löschung des Fake-Profils zu setzen. Diese sollte mindestens 3 Tage, besser 1 Woche betragen.

 

Die E-Mail-Adresse von Facebook lautet:

 

impressum-support@support.facebook.com


Muss Facebook mir die Daten zum Fake-Account nennen, wenn ich danach verlange?

Gibt sich das Fake-Profil nicht nur für Sie aus, sondern werden Sie gar gezielt verunglimpft oder bloßgestellt, ist das besonders schlimm. In diesem Falle werden nämlich zu Ihren Lasten Straftaten begangen, die sich gegen Ihre Ehre richten und Ihren guten Ruf aufs Spiel setzten. In Betracht kommt eine Beleidigung, üble Nachrede oder ein Verleumdung. Von Facebook dürfen Sie dann Auskunft verlangen, zu erfahren, wer hinter dem Fake-Profil steckt (siehe § 14 Abs.3, 4 TMG, § 1 Abs.3 NetzDG). Hierfür ist aber ein gesondertes Gerichtsverfahren erforderlich, damit ein Gericht Facebook erlauben und es verpflichten kann, Ihnen die Daten kundtun.

 

Im Übrigen können Sie dann auch eine besondere Beschwerde einreichen und Facebook ist dann verpflichtet, den Fake-Account bzw. die offensichtlich rechtswidrigen Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen.


Was kann ich tun, wenn der Facebook-Support nicht auf meine "Fakekonto-Meldung" reagiert und das Betrügerkonto, das mich nachahmt, nicht löscht?

Nach unseren Mandanten zufolge, scheint es kein Einzelfall zu sein, wenn Facebook auf die Meldungen von Betrügerkonten einfach nicht reagiert.

 

Dann bleibt Betroffenen oftmals keine andere Möglichkeit, als einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt wird den Facebook-support dann nochmals auffordern und im Falle des Verzugs Facebook auch zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichten.

 

In der Regel veranlasst Facebook die Löschung dann auch relativ zeitig, sobald ein Anwalt im Spiel ist.

Sollte Facebook auf das Anwaltsschreiben dann aber immer noch nicht reagieren, sind gerichtliche Schritte unausweichlich.


Ist Ihnen der Täter bekannt, der sich hinter dem Fake-Konto auf Facebook verbirgt? | Dann können Sie effektiv nachfolgende Ansprüche geltend machen!

Ihnen ist der Täter, der hinter dem Fake-Profil auf Facebook steckt, bekannt? Sie wollen gegen diesen ebenfalls vorgehen? Hierbei haben Sie folgende Ansprüche:

● Löschung der rechtswidrigen Inhalte, die der Täter über das Fake-Profil von Ihnen streute!

Wenn der Täter rechtswidrige Inhalte über Sie oder von Ihnen über das Fake-Profil veröffentlichte, können Sie von ihm die Löschung des Fake-Accounts verlangen. Regelmäßig liegt nämlich ein Verstoß gegen Ihr Persönlichkeitsrecht vor. Dies hat zur Folge, dass er das Fakekonto entfernen muss.

● Unterlassungsanspruch gegen den Täter!

Der Täter ist zudem verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und so zu versprechen, dass er in Zukunft nicht mehr derartige Fake-Profile über Sie auf Facebook, o.ä. veröffentlicht. Sollte er dies dennoch tun, können Sie von ihm sodann Vertragsstrafen einfordern.

● Auskunftsanspruch gegen den Täter!

Der Täter hat auf Ihr Verlangen hin Ihnen mitzuteilen, welche Fake-Profile er von Ihnen (ggf. auf anderen Plattformen) noch veröffentliche, bzw. wo er die rechtswidrigen Inhalte noch in Netz stellte. Der Auskunftsanspruch ist für Sie wichtig, da Sie hierdurch nicht nur prüfen können, ob und ggf. wieviel Schadensersatz Sie verlangen dürfen. Auch ermöglicht es Ihnen die Auskunft, sich gegen weitere Verbreitungen zu erwehren.

● Schadensersatz gegen den Täter bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung!

Liegt ein schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Ihren Lasten vor, so hat der Täter Ihnen auch Schadensersatz in Form einer immateriellen Geldentschädigung zu zahlen. Dies wird auch oft als "Schmerzensgeld" bezeichnet. Je schwerwiegender und beschämender die Inhalte, je größer die Reichweite der Verbreitung war und je mehr Sie unter der Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte gelitten haben, desto mehr "Schmerzensgeld" dürfen Sie von dem Täter verlangen.

● Täter hat auch Anwaltskosten zu tragen!

Haben Sie sich eines Anwalts bedient, so haben Sie den Anspruch, dass der Täter die Anwaltskosten erstattet. Dies gilt auch für die Kosten des Anwalts, die entstanden sind, weil er sie wegen der Entfernung des Fake-Kontos gegen Facebook vertreten hat.


Leitfaden: Was Sie tun können, um ein Fakekonto auf Facebook erfolgreich zu melden und entfernen zu lassen!

  1. Erstellen Sie zunächst Screenshots von dem Fake-Konto, um im Zweifel Beweise vorlegen zu können!
  2. Melden Sie das Fake-Profil dem Facebook-Support. Benutzen Sie hierzu das Formular und schreiben Sie auch eine E-Mail. Setzen Sie Facebook ruhig eine Frist zur Löschung und drohen Sie auch, danach zu einem Anwalt zu gehen.
  3. Wenn der Facebook-support nicht reagiert und das Fake-Profil nicht gelöscht wird, ist der Gang zum Anwalt geboten. Der Anwalt wird dann Facebook anschreiben und um die Löschung bitten. Sollte der Facebook-support erneut nicht reagieren, hilft nur noch der Gang zu Gericht. Wenn Sie besonders schnell handeln, kann binnen eines Monats der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Dies ist die schnellste Möglichkeit, Facebook zur Löschung des gefälschten Kontos zu bewegen. Ist die Monatsfrist versäumt, steht aber noch der Klageweg offen.
  4. Ist der Täter bekannt, sollten Sie ihn auch zur Verantwortung ziehen und ihn anwaltlich abmahnen lassen. Ihr Anwalt wird den Täter zur Löschung der rechtswidrigen Inhalte, zur Unterlassung und auch zur Abgabe der Auskunft, was er in Ihrem Namen oder mit ihren Fotos, o.ä. angestellt hat, auffordern. Wenn die Möglichkeit besteht, Schadensersatz einzufordern, wird der Anwalt auch dies tun. Auch wird er dem Täter die Anwaltskosten auferlegen.
  5. Daneben können Sie bei der Polizei eine Anzeige stellen. Legen Sie der Polizei die Screenshots vor. Dies ist auch das Mittel der Wahl, wenn der Täter unbekannt ist. Bestenfalls wird die Polizei nämlich Ermittlungen aufnehmen und den Täter, der hinter dem Fake-Profil steckt, ausfindig machen. Dann können Sie Ihre Ansprüche auch gegen den Täter richten.
  6. Zudem steht Ihnen ggf. noch die Möglichkeit zu, die Daten, die hinter dem Fake-Profil stecken, von Facebook zu erfahren. Dies aber nur bei Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdung, Verbreiten von Nacktfotos, u.a. Hierfür ist zwangsläufig ein Gerichtsverfahren durchzuführen (siehe § 14 Abs.3, 4 TMG).

Über Sie existiert ein Fake-Konto auf Facebook, das Sie entfernt wissen wollen? - Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich Ansprüche wegen diverser Fakeprofile geltend machen. Unsere Mandanten vertreten wir hierbei deutschlandweit!

 

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Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Februar 2023


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Kommentare: 9
  • #1

    Erva (Dienstag, 31 Januar 2023 14:08)

    Es gibi eine Facebook seite über meinem namen und schreibt personen an und benutzt meine fotos auf ihr profil bild

  • #2

    Antwort zu #1 (Donnerstag, 02 Februar 2023 15:11)

    Sehr geehrte Erva,

    das ist natürlich nicht erlaubt. Wenn Sie die Seite melden, dann hat Facebook diese Seite auch zu entfernen bzw. die Inhalte über Sie zu löschen. In der Tat wird dadurch sicherlich Ihr Namensrecht, aber auch das Recht am eigenen Bild verletzt.

    Wenn der Facebook-Support nicht reagiert oder die Löschung gar verweigert, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir bieten ja eine kostenlose Ersteinschätzung -auch telefonisch- an. Oft können wir Ihnen weitere Tipps geben oder -wenn gewünscht- die Entfernung auch gegenüber Facebook durchsetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Monika (Donnerstag, 16 Februar 2023 13:34)

    Ein Fakeprofil auf Facebook belästigt meinen neuen Freund und mich.Ich vermute einen mir bekannten heimlichen Verehrer!In privaten Chats an meinen Freund lügt er über meine Vergangenheit.Kann ich heraus finden wer es wirklich ist?

  • #4

    Antwort zu #3 (Donnerstag, 23 Februar 2023 11:16)

    Hallo Monika,

    wenn es sich um eine Straftat wie z.B. übler Nachrede handelt, können Sie die Polizei informieren und dort Anzeige erstellen. In diesem Fall könnten die Ermittlungen aufgenommen und ggf. ein Täter ermittelt werden. Über die Akteneinsicht können Sie ihn dann in Erfahrung bringen. Außerdem hat Meta bzw. Facebook Ihnen die Daten zum Konto zu nennen, was allerdings ein Gerichtsverfahren voraussetzt und mitunter sehr kostspielig sein kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Maik Richter (Mittwoch, 05 Juli 2023 12:49)

    Leider löscht Facebook seit einiger Zeit (ca. 2 Jahre) überhaupt keine Fake Accounts mehr. Ich melde dort regelmäßig Fake Accounts, hauptsächlich von Scammern, die sich auf Facebook in Massen rumtreiben. Früher wurden die Accounts dann meistens auch gelöscht aber heutzutage bekommt man immer nur die Antwort "Wir haben dieses Profil geprüft und festgestellt, dass es nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt", egal wie offensichtlich der Account Fake ist. So gewinnt man den Eindruck, das Facebook (bzw. Meta) gar nichts gegen die Fake Accounts und Scammer unternehmen will, dadurch verkommt FB immer mehr zu einer Scammer Plattform, was ich sehr bedenklich finde.

  • #6

    Antwort zu #5 (Donnerstag, 13 Juli 2023 22:10)

    Sehr geehrter Herr Richter,

    ich erhalte schon öfters die Rückmeldung, dass Meta auf Eingaben von Betroffenen nicht reagiert. Sofern es sich um Fakeaccount handelt, die Sie betreffen, sollten Sie, wenn Sie auf eine Löschung nicht verzichten möchten, eine Meldung nebst Fristsetzung gut dokumentieren. Wenn Meta nicht reagiert, sollten Sie einen Anwalt des Vertrauens zu Rate ziehen. Weil Meta nicht reagierte und Verzug eingetreten ist (deswegen die Dokumentation), haben die Ihnen dann auch die Anwaltskosten zu erstatten.

    Auf Anwaltsschreiben reagiert Meta, jedenfalls auf unsere.

    Wenn Sie einen Gang zum Anwalt scheuen, dann sollten Sie vielleicht mal bei der zuständigen Datenschutzbehörde vorstellig werden und mitteilen, dass Meta ohne Ihre Erlaubnis und trotz Hinweis von Ihnen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und auf Ihr Löschungsgesuch nicht reagiert..mal sehen was dann passiert ;-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwalt Sven Nelke

    P.S.: Entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ich habe aktuell sehr viel zu tun und fand bis dato nicht die Zeit für Ihre Antwort.

  • #7

    Rinah Black (Donnerstag, 02 November 2023 17:43)


    Der Frankfurter Flughafen am Main wurde Opfer eines Fake Account:

    https://www.facebook.com/ProjectAgami

    Hier werden die Kreditkartendaten bzw. Debitkarten erworben durch versteigerte Kofferangebote für 2€. Es werden 1,99 € von der genützten Karte abgebucht. Alle eingesetzten Karten sollten sofort gesperrt werden. Die Problematik ist seit 23.10.2023 bekannt siehe Meldung beim Frankfurter Airport Account um 12:14 Uhr. Dennoch existiert die Facebook Seite weiter, obwohl Sie bereits mehrfach gemeldet worden ist. Stattdessen bekommt man eine Meldung, dass die Seite nicht gegen die Gruppenrichtlinien entspricht und deswegen auch nicht entfernt wird!!!!

  • #8

    Inge Geßmann (Montag, 18 Dezember 2023 23:14)

    Was tun , wenn jemand nicht aufhört, mich zu stalken und mich ständig auffordert , ihm zu helfen.. Er wäre in Not und appelliert an mein Gewissen , humanitäre Hilfe zu leisten. Der Betrüger gibt sich als Dr. David B Samadi aus .. Der echte/wahre Doctor aus NYC sendet immer Videos , in denen er warnt und stellt eine finanzielle Wiedergutmachung in Aussicht . Die " Opfer" können Kontakt aufnehmen -eine Email Adresse steht zur Verfügung.. Es muss doch möglich sein, solche Identitätsbetrüger zu entlarven und zur Rechenschaft zu ziehen.. Sie schädigen nicht nur finanziell ihre Opfer, sondern auch die Gesundheit/Psyche( setzen ihre Opfer unter Druck )..Es müssen härtere Massnahmen ergriffen werden, d.h. die Verifizierung eines Accounts sollte verbessert werden.. Was kann die Kripo machen? Nichts... und verweist auf "Prävention"... Das ist alles..."Sollen wir nach Nigeria fliegen?" Es ist so einfach, Fake accounts zu erstellen ... gestohlener Name /die Fotos dazu... oder neuer Name mit entsprechenden Fotos aus dem Foto-Shop --- das ist alles! WEIHNACHTEN ist "Hochsaison"..

  • #9

    Antwort zu #8 (Dienstag, 19 Dezember 2023 20:38)

    Sehr geehrte Frau Geßmann,

    ich kenne das Problem auch. Ob es "Sexwerbung" oder der zehnte gewonnene Preis in drei Tagen oder eben ein Mensch in Not ist: Social Media ist voll von diesen unseriösen Anfragen. Am besten blockieren Sie das Profil und löschen Sie die Nachricht. Vorher können Sie die Nachricht noch als Spam melden. So mache ich das immer. Aber eine gute Prävention kenne ich leider auch nicht. Wenn Sie eine solche in Erfahrung bringen, dann teilen Sie mir gerne die Methode mit :-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt