Während der Schwangerschaft und noch 4 Monate nach Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz (siehe § 9 MuSchG). Der Kündigungschutz
beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist, wobei die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft durch Vorlage eines
ärztlichen Dokumentes wie zum Beispiel den Mutterpaß auch bis zu 2 Wochen nach einer erfolgten Kündigung anzeigen darf, wenn die Verspätung
unverschuldet war.